Björn.K hat geschrieben:…Wenn man die norwegische Staatsbürgerschaft beantragt und erhält, sendet Norwegen doch keinen Bescheid nach Deutschland? Das heisst, Deutschland weiss theoretisch nichts vom norwegischen Pass, wäre somit auch praktisch kein Problem mit doppelter Staatsbürgerschaft, ganz ohne Sondergenehmigung? …
Das funktioniert wohl nur so lange, bis man einen neuen deutschen Pass braucht.
Um einen neuen Pass zu bekommen, muss man unter Anderem eine «“Utskrift av opplysninger registrert i det sentrale Folkeregisteret“, eine Meldebescheinigung von Folkeregisteret auf dem die Staatsangehörigkeit registriert ist (nicht älter als 3 Monate)» vorlegen und schon weiss Deutschland, dass man die norwegische Staatsangehörigkeit hat.
Alle Infos zum deutschen Passantrag
https://oslo.diplo.de/no-de/service/pass-erw/1334578.
Hilsen aus dem Norden Norwegens
Susanne
P.S.: Habe vor einigen Wochen meine norwegische Staatsbürgerschaft bekommen und keine «Beibehaltungsgenehmigung» beantragt, da für mich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht wichtig ist. In «meiner kleinen (naiven) Welt» dachte ich zuerst, dass ich die deutsche einfach behalten könnte… nix Antrag und so… bisschen falsch gedacht…
P.P.S.: Gebühr für den norwegische Pass: 570 kr (Nix extra für Porto und das Foto wird beim Passantrag gemacht und kostet nix extra) für den deutschen: 81 € (für das Porto noch Briefmarken im Wert von 205 kr extra! und den adressierten Rückumschlag mitbringen! und dazu noch die ausgefüllte «Haftungsausschlusserklärung« und das biometrische Passfoto selbst mitbringen
) Norwegen ist nicht immer teurer