Rechtsfrage E303

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Rechtsfrage E303

Beitragvon unknower » Di, 22. Feb 2005, 14:32

Hallo liebe Norwegen Freunde! Ich bin neu hier und finde dieses Forum echt super! Jetzt bräuchte ich aber auch mal dringend Hilfe:
Ich habe schon beim Arbeitsamt einen Antrag auf E303 gestellt, was ja auch mein Recht ist. Nun ist es ja so dass ich während meiner Arbeitssuche in N dort bis zu 3 Monaten mein Arbeitslosengeld ausbezahlt bekomme. Da aber meine Frau und unser Baby erstmal in D bleiben müssen die ja auch von etwas leben. Damit meine Frau in der Zeit in der sie in D lebt geld beziehen kann gibt es 2 wichtige Sachen zu klären:

1.: Ist das Arbeitslosengeld dass ich in N beziehe nur für mich gedacht oder für uns beide :?:

2.: Gelten wir als "getrennt lebend" wenn ich meinen Wohnsitz nach N verlege und Sie hier wohnt :?:

Ich wäre echt froh wenn mir Jemand helfen könnte, es ist sehr wichtig!
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Re: Rechtsfrage E303

Beitragvon Bamsen » Do, 24. Feb 2005, 4:06

Unnskyld meg, men nå må jeg gå. Det var hyggelig. Tusen takk og har det bra.
Zuletzt geändert von Bamsen am Do, 19. Jan 2006, 1:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtsfrage E303

Beitragvon Alsterix » Do, 24. Feb 2005, 5:45

Was sollte die Veränderung des Wohnsitzes an der Unterhaltspflicht ändern ? :shock:
Und - ganz nebenher richtig blöd gefragt - wie willst Du auf der
finanziellen Grundlage des deutschen Arbeitslosengeldes nicht nur in
Norwegen klarkommen, sondern auch noch den Wohnsitz verlegen
(worunter ich normalerweise verstehen muss hier eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen) :-? ?
Versteh mich bitte nicht falsch, ich wünsch Dir Glück bei der Jobsuche
und überhaupt, aber die Qualität von Antworten steigt (hoffentlich) hier
wie anderswo mit der Qualität der Frage...... :wink: .
Die Grundidee scheint mir ja richtig zu sein, an den Details arbeiten wir
aber hoffentlich noch, oder :roll: .


Hilsen
alsterix
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Re: Rechtsfrage E303

Beitragvon the-sun » Do, 24. Feb 2005, 12:50

Hallo auch.

Erstmal Alsterix: E303 besagt einfach, dass er für drei Monate in einem EWR Land aus Arbeitssuche gehen kann und dabei das Arblosengeld von dem dortigen Arbamt ausgezahlt bekommt. Das hat erstmal mit Wohnsitzverlegung nicht viel zu tun. Außerdem finde ich an der Quali der Fragen nix auszusetzen, sind doch knackig formuliert :-)

Zu den Fragen:

1. Wenn ihr vorher alle zusammen von deinem Arblosenged leben musstet und deine Frau keine eigenen Einkünfte (Lohn, Arblogeld, Mutterschutz o.ä.) hat, dann ändert sich daran nichts. Es ist ja quasi 'dein Problem' wenn du dich unbedingt in einem anderen Land auf Arbeitssuche begeben musst (würde mein Arbamt jez sagen :-))

2. Nein ihr geltet nicht als 'getrennt lebend', weil ihr euch schließlich nicht scheiden lassen wollt (hoffe ich mal). Evtl. besteht die Möglichkeit Trennugsngeld zu beantragen, aber da bin ich mir nicht sicher, ob das auch bei der nutzung von E303 gilt, da müsstest du doch noch mal den 'Berater deines Vertrauens' fragen.

Viel Glück und nette Grüße,

BRitta
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Re: Rechtsfrage E303

Beitragvon Alsterix » So, 27. Feb 2005, 16:30

Hei Britta !

Ich kenne diese Regelung mit dem E303 sehr wohl und hab mir vor
Jahren kurzfristig mal Gedanken darum gemacht das selbst zu nutzen -
und dann ganz schnell die Finger davon gelassen weil mir schon damals
klar war dass ich mit dem bueschen Geld aus Deutschland in Norge
nicht weit komme. Und dann kam in meinem Fall noch erschwerend hinzu
dass mein zustaendiges Arbeitsamt nicht nur keinerlei Unterstuetzung fuer
die Arbeitssuche im Ausland kannte sondern mir im Gegenteil sogar noch
ausdruecklich davon abgeraten wurde. Unter der Hand hat man mir
damals sogar zu verstehen gegeben dass meine Bewerbungen in Norge
und anderen skandinavischen Laendern ja wohl nix weiter sei als eine
- wenn auch ziemlich geschickte - Vortaeuschung eigener Bemuehungen
zur Arbeitssuche.

Und an Unknower :
Ich wuerde das nicht so kompliziert machen - unterschaetze den Aufwand
an Buerokratie nicht. Du kannst einerseits eine Menge auch aus D z.B. per
Internet und Post vorbereiten (Registrierung beim aetat zum Beispiel).
Und wenns die Finanzen zulassen kannst und solltest Du eben einfach so
zur Arbeitssuche herkommen und Dein oertlich zustaendiges Arbeitsamt
kuszfristig davon unterrichten dass Du fuer einige Tage oder Wochen zu
Vorstellungsgespraechen im Ausland bist. Ich wuesste nicht dass sich da
in den deutschen Bestimmungen aktuell noch etwas weiter verschlechtert
haette - mindestens drei Wochen lang muessen die Dir nach meiner
Kenntnis Deine/Eure Leistungen weiter zahlen. Wenn ichs richtig verstehe
willst Du ja zunaechst alleine herkommen was dann jawohl sicherstellt
dass zuhause jemand notfalls zuegig auf boese Ueberraschungen vom
Arbeitsamt oder anderen Behoerden reagieren kann.....

So oder so wuensche ich jedenfalls viel Glueck bei der Jobsuche !


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Re: Rechtsfrage E303

Beitragvon marlene » Di, 01. Mär 2005, 21:00

hallo unknower,
wir hatten ein ähnliches Problem: Männe arbeitslos und als Maurer und Fliesenleger nichts zu bekommen. Er hat sich deshalt letztes Jahr auf eine Stelle in der Zeitung beworben, wo für Norwegen gesucht wurde! Hat hierauf einen Infoabend besucht und wurde angenommen. Nun hatten wir allerdings reichlich Ärger mit dem A-amt, weil diese dieses Jahr das Trennungsgeld nicht mehr bewilligen wollten, obwohl wir letztes Jahr schon Bescheid gaben, das er nach NO geht!. Bevor er überhaupt die erste Fähre genommen hat, haben wir darauf bestanden, es schriftlich zugesagt zu bekommen, daß das Trennungsgeld für ein 1/2 Jahr anerkannt wird. Das haben wir auch durchbekommen. Allerdings ist diese Regelung seit Januar diesen Jahres wieder abgeschafft worden. Nun weiss ich ja nicht, wann Du es beantragt hast! Wenn es im letzten Jahr war, kannst Du auf Trennungskostenbeihilfe- und auch auf Fahrtkosten- bestehen. Ansonsten musst du denen begreiflich machen, daß Du dem Deutschen Staat weiterhin auf der Tasche liegen würdest. Denn es kann ja nicht angehen, dass Du noch Geld aufbringen mußt, um Arbeit im Ausland zu bekommen- was ja eigentlich Sache des A-Amtes wäre!
Gruß
Marlene
Man ist dort zu Hause, wo die Lieben sind!
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Re: Rechtsfrage E303

Beitragvon unknower » Di, 01. Mär 2005, 21:32

Hallo, danke erstmal für eure Antworten.
Also folgendes: ich werde definitiv in Norge bleiben.
2. Das A-Geld für E303 zahlt nicht das deutsche A-amt sondern das norwegische.
3. Ich habe dort Freunde bei denen ich leben kann.
Also dort brauch ich mir keine Sorgen zu machen.
Es geht lediglich darum, dass meine Frau und Kind hier in D weiter leben müssen (hoffentlich nicht zu lange), Miete Essen, blabla...
Also wir haben es jetzt so gemacht dass meine Frau ALG2 beantragt hat, da ich Sie nicht unterhalten kann.
@ Alsterix: Die Änderung des Wohnsitzes ändert an der Unterhaltspflicht überhaupt nix, aber es geht darum ob ich unterhaltsFÄHIG bin. Ansonsten sag ich mal nix zu deinen Kommentaren :wink:
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