Führerschein

Fortbewegung per Auto, Fahrrad, Motorrad, Bus/Bahn, Fähren, Flugzeug sowie Routenplanungen

Re: Führerschein

Beitragvon Alsterix » So, 06. Mär 2005, 16:34

Ohhh ja - schønes Missverstændnis !

Da hatte ich doch tatsæchlich an dieses seltsame Zweirad aus
bayrischer Produktion gedacht - nicht richtig Motorroller und Auto schon
gar nicht aber immerhin ein paar Quadratzentimeter Regendach ueberm
Kopf und angeblich keine Helm- aber Sicherheitsgurtpflicht.....
Aber fuer diese ulkigen Dinger gilt dann jawohl auch in Norge A/A1
(obwohl mir sowas hierzulande noch nicht zu Gesicht gekommen ist).

Aber diese andere Klasse S die fehlt dann ja tatsæchlich noch in meiner
Sammlung :o , muss ich mich ja richtig schlaumachen wie ich die denn
bekomme. Gelegenheit wær' guenstig, muss in Kuerze sowieso in D
meine CE und BE verlængert bekommen aber wenn die eine Pruefung
oder sowas wollen - wo sollen die denn in Hamburg im Sommer ein
Schneemobil und den Schnee herkriegen ?? :lol:



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Re: Führerschein

Beitragvon olf » So, 06. Mär 2005, 16:44

Alsterix hat geschrieben: muss in Kuerze sowieso in D
meine CE und BE verlængert bekommen


Das du CE verlängern lassen musst kann ich mir vorstellen, der ist ja ab dem 50sten Lebensjahr immer wieder zu verlängern. Aber BE ist davon nicht betroffen, zumindest nicht bei in D ausgestellten Führerscheinen.
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Re: Führerschein

Beitragvon Jürgen Becker » So, 06. Mär 2005, 16:49

Alsterix hat geschrieben: aber wenn die eine Pruefung
oder sowas wollen - wo sollen die denn in Hamburg im Sommer ein
Schneemobil und den Schnee herkriegen ??


Kein Problem, die Norwegen würden dann im Hamburger-Hafenbecken mit ihren Schneescootern im full-speed fahren – Schnee brauchst du also nicht zwingend ;-)); zudem, S ist in B eingeschlossen - die Frage ist nur bis zu welcher Motorisierung von z. B. bei scootern. ;-)
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Re: Führerschein

Beitragvon Alsterix » So, 06. Mär 2005, 16:55

Hei Olf !

Æhh, nøøø - Tippfehler : gemeint war natuerlich DE.
Oder vielleicht doch noch Nachwirkungen von gestern Abend, :oops:
Tschuldigung



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Re: Führerschein

Beitragvon Bjørn » Mo, 07. Mär 2005, 13:55

Alsterix hat geschrieben:Ich kenne leider nicht die akkurate Spezifikation :( CE79 und bin nicht
100% sicher wie das jetzt in D gehandhabt wird.


Hei Alsterix,

Sattel-Kraftfahrzeuge (Sattelzüge) bis zu einem zGG von max. 7,5t (einschl. Auflieger!!) konnten bislang mit dem alten "3er" (BRD) geführt werden. Ein Sattelzug mit einem zGG bis 7,5t darf nach Umschreibung auch mit der neuen Klasse C1E geführt werden (wie gesagt, entscheidend ist das Gesamtgewicht des kompletten Sattelzuges!). Überschreitet das zGG des Sattelzuges die 7,5t (einschl. Auflieger), berechtigt lediglich die Klasse CE ("große LKW") zum Führen solcher Fahrzeuge.

Aufpassen: Die Klasse "CE" mit der Beschränkung "79" berechtigt lediglich zum Führen von Sattel-Kraftfahrzeugen (einschließlich Auflieger) bis max. 7,5t zGG!!

Bedeutung der Klasse CE(79): Die Erteilung einer großen LKW-Klasse mit Beschränkung mußt Du Dir quasi als verwaltungstechnische "Trickserei" vorstellen. Mit dem alten 3er konnten Zugfahrzeuge bis 7,5t und dreiachsige Fahrzeugkombinationen bzw. Gespanne bis max. 18,5t geführt werden. Dieser Besitzstand des alten 3ers kann durch Erteilung der Klasse CE(79) erhalten werden. Dieser wird bei Umschreibung allerdings nur nach expliziter Antragstellung erteilt, ansonsten wird lediglich bis zur Klasse C1E erteilt (Zugfahrzeug bis 7,5t sowie Gespanne bis 12t ohne Achsbegrenzung).

Ich persönlich hab auf den CE79 verzichtet und mir dadurch weitere Kosten für Sehtest, ärztl. Gutachten und Tralala erspart. Zugfahrzeug bis 7,5 t bzw. Gespann bis 12t reicht mir voll und ganz aus.
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Re: Führerschein

Beitragvon olf » Mo, 07. Mär 2005, 15:54

Bjørn hat geschrieben:Ich persönlich hab auf den CE79 verzichtet und mir dadurch weitere Kosten für Sehtest, ärztl. Gutachten und Tralala erspart. Zugfahrzeug bis 7,5 t bzw. Gespann bis 12t reicht mir voll und ganz aus.


Solage man das 50ste Lebensjahr noch nicht erreicht hat fallen für C79 keine weiteren Kosten an, da der Sehtest alle 5 Jahre für CE erst ab dem 50sten Lebensjahr fällig wird.

Reicht man nach dem 50sten Lebensjahr keinen Sehtest ein, verliert der CE (C79)-Teil seine Gültigkeit. - Wer also noch nicht 50 ist sollte C79 schon nehmen.
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Re: Führerschein

Beitragvon Bjørn » Mo, 07. Mär 2005, 16:16

Richtig Olf, da ich jedoch 57 Lenze zähle, war die Geschichte für mich ganz einfach unrentabel.
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Re: Führerschein

Beitragvon olf » Mo, 07. Mär 2005, 18:09

ok, in dem Fall verstehe ich dich, würde ich auch so machen.
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Re: Führerschein

Beitragvon Wick1e » Fr, 25. Mär 2005, 1:48

Bjørn:

beachte aber das bei C1E das zulaessige gesamtgewicht des anhaengers nicht schwerer seien darf als das leergewicht des autos!

dies tut man in N schnell uebersehen bei den transportern, pick-up's und suv's die aus steuerlichen gruenden gerade knapp ueber 3,5 t zugelassen sind.

also ich wuerde unbedinkt auf CE79 bestehen.

wenn man den fuehrerschein in N umschreiben laesst, muss man bereits ab C1 ein aertzliches gutachten vorlegen. (dann alle 10 jahre)
Wick1e
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