@ardsch
Na, so genau aufgepasst hast Du wohl nicht, denn:
1) Der Copyrightvermerk an prominenter (d.h. sichtbarer) Stelle hat fuer die weitere Verwendung durch andere keinerlei Bedeutung. Er besagt lediglich, dass das Bild durch Urheberrechte geschuetzt ist. Oder heisst das etwa nach Deiner Diktion, dass z.B. ein Buch - da es ja einen sichtbaren Copyrightvermerk enthaelt - frei verwendbar ist?
2) Du Pkt. 3 der "Verwendungsvereinbarung" nicht beachtest. Oder sollte ich etwa den erbetenen Link zur DMI-Website uebersehen haben?
3) Ein "oeffentlicher Download" eben kategorisch ausgeschlossen wird (siehe Pkt. 4)
Und zuguterletzt hast Du sicher die schriftliche Erlaubnis VOR DER VEROEFFENTLICHUNG beim Rechteinhaber eingeholt? (siehe Pkt. 5)
What now?
Hilsen,
Charly
Hier der Link fuer Leute, die nicht nur COPY and PASTE beherrschen, sondern auch (englisch) zu lesen und verstehen in der Lage sind.
http://www.aao.gov.au/images/general/copyright.html
Zuletzt geändert von Charly am Fr, 27. Dez 2002, 17:38, insgesamt 1-mal geändert.