Fianzielle Hilfe für Umzug?

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Fianzielle Hilfe für Umzug?

Beitragvon nelezoe » So, 14. Aug 2005, 7:25

Hallo Ihr Lieben,
vielleicht gab es diese Frage auch schon öfter, aber ich möchte sie trotzdem gern stellen, da ich momentan nicht viel Zeit für Recherche habe und auf Eure Hilfe hoffe.
Also: wenn man innerhalb von Deutschland für einen Arbeitsplatz umziehen muß/kann, kann man finanzielle Hilfe für den Umzug bei der ARGE (Kosten für Transport etc) beantragen. Wenn ich zum Beispiel nun einen Arbeitsvertrag in Norwegen unterzeichnet hätte, könnte ich diese Hilfe auch für einen Umzug dorthin beantragen? Hat jemand die Hilfe beantragt und bekommen?
Mache mir nämlich Gedanken, welche Kosten sonst auf uns zu kommen würden- immerhin wandern wir als Familie aus und da sammelt sich schon einiges an.
Danke für Eure Hilfe,
N.
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Re: Fianzielle Hilfe für Umzug?

Beitragvon nattmannen » So, 14. Aug 2005, 8:09

es wird dir, wie ueberall, auch hier keiner geld in den rachen schmeissen.. wenn dich dein arbeitgeber allerdings unbedingt braucht und dann noch ein bisschen nett ist, koennte er sich darauf einlassen, dir den umzug mitzufinanzieren..
es gibt leider, soweit ich weiss, keine einheitlichen regelungen dafuer und das sind dann absprachen, die du mit deinem arbeitgeber treffen muesstest..

als ich damals herkam, war der bedarf an gesundheitswesenmenschen so gross, dass ich den umzug bezahlt gekriegt habe.. heute wuerde sich da keiner mehr drauf einlassen, glaube ich..

wie auch immer.. viel glueck!
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Re: Fianzielle Hilfe für Umzug?

Beitragvon Alsterix » So, 14. Aug 2005, 20:39

@ nattmannen

Da liegt wohl mal wieder ein klassisches Mißverständnis vor. ARGE meint jenen dubiosen Behördenverbund aus Arbeitsagentur und Sozialamt der heutzutage in Deutschland nach der sogenannten Reform des Arbeitslosengeldes unter dem kürzel "Hartz" für einen sehr großen Teil der Arbeitslosen in Deutschland zuständig ist. Zur aktuellen Lage der Bestimmungen kann ich da leider nix beitragen, dazu bin ich schon zu lange aus Deutschland weg.
Nach dem alten Arbeitsförderungsgesetz konnten pauschale Zuschüsse beantragt werden.
Zuständig dafür war allein die Arbeitsagentur. Dabei spielten die tatsächlichen Umzugskosten keine wesentliche Rolle, es gab wie gesagt Pauschalen, die Höhe war abhängig davon ob da eine Einzelperson oder eine Familie umziehen mußte. Theoretisch konnte die Beihilfe zum Umzug auch noch binnen 12 Monaten nach der Arbeitsaufnahme im Ausland beantragt werden, was sogar in der Praxis einigen Sinn macht : Wenn man sich nicht 100%ig sicher über das Arbeitsverhältnis und die Auswanderung ist wird ja oft erstmal nur ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen und es zieht (noch) nicht immer gleich die ganze Familie um.
Wundern würde mich allerdings nicht wenn auch diese Zuschußmöglichkeit im Rahmen des Abbaus sozialer Leistungen, Entschuldigung :oops: , ich meinte natürlich im Rahmen der notwendigen Reform des deutschen Arbeitsmarkts :lol: auch auf der Strecke geblieben ist.


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Zuletzt geändert von Alsterix am Mo, 15. Aug 2005, 0:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fianzielle Hilfe für Umzug?

Beitragvon nattmannen » So, 14. Aug 2005, 23:43

@ alsterix

da waren jetzt aber ganz viele lange worte dabei.. und so viele mit "arbeit".. auf diesem ohr bin ich etwas schwerhoerig und deshalb war es schwer fuer mich, den von dir zu vermitteln gewuenschten inhalt in seiner vollstaendigkeit zu erfassen..
wohl aber leste ich deinen ersten satz.. und wenn dies ein misverstaendnis ist, bitte ich dies zu entschuldigen, fuer mich ist ja auch harz nix anderes als ein mittelgebirge.. so- asche auf mein haupt 8)
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Re: Fianzielle Hilfe für Umzug?

Beitragvon Alsterix » Mo, 15. Aug 2005, 0:20

@ nattmannen

Eigentlich sehe ich das ziemlich ähnlich -
meine Distanziertheit zu Hartz ist aber schon noch deutlich größer als die Distanz zum Harz :lol: .

Aber wir sollten nunmal nicht die Augen davor zumachen daß das deutsche Realität ist :roll: .


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Re: Fianzielle Hilfe für Umzug?

Beitragvon nattmannen » Mo, 15. Aug 2005, 1:42

wohl wahr.. augen zumachen hilft da auch nicht..
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Re: Fianzielle Hilfe für Umzug?

Beitragvon Uwe » Mo, 15. Aug 2005, 19:40

Hei nelezoe,

ich zitiere mal aus einem anderen Forum:
http://forum.opusforum.org/forum/about10890.html

Mobilitätshilfen kann jeder beantragen, der entweder bei einer Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender oder bei einer ARGE/optierenden Kommune als ALG II-Empfänger gemeldet ist. § 53 SGB III ist hier die Rechtsgrundlage. Gemäß Absatz 4 können diese Leistungen auch an Ausbildungssuchende erbracht werden. Findet also ein Umzug aufgrund einer Ausbildungsaufnahme statt, können Mobilitätshilfen gewährt werden. Wobei die Betonung hier auf "können" liegt. Es gibt also kein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Allerdings gibt es auch keinen vernünftigen Ablehnungsgrund bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen.

Ich würde mir einen Antrag auf z.B. Umzugskostenbeihilfe holen und diese Leistung beantragen. Bei Ablehnung dann Widerspruch einlegen. Die Auskunft, die man dir gegeben hat, beruht offensichtlich auf Unkenntnis über die gesetzlichen Regelungen.

§ 53 SGB III

(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.

(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen
1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung
(Übergangsbeihilfe),
2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe),
3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für
a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),
b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle
(Fahrkostenbeihilfe),
c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe),
d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe).

(3) Leistungen nach Absatz 2 können an Bezieher von Arbeitslosengeld auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden.

(4) Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind.

Zum Schluss noch meine Tipps:
1. Bei derlei Anträgen IMMER zu zweit beim AA aufmarschieren, damit du einen Zeugen hast.
2. Oft will man die enstprechenden Anträge gar nicht rausrücken - bleib hartnäckig!
3. Stelle die Anträge frühzeitigst!! Trennungskostenbeihilfe muss vor Wegzug beantragt werden, sonst gibt es definitiv gar nix!
4. Meist steht ein Budget für derlei Mobilitätshilfen zur Verfügung, dass kaum genutzt wird. Es wird bisweilen behauptet, dass Mitarbeiter beim AA, die besonders knausrig beim "fördern" sind, selbst eher befördert werden. Da hilft oft nur ein Gang zum Anwalt und nachfolgend Klageeinreichung durch selbigen - ist leider so!
5. Wenn eine solche Mobilitätshilfe bewilligt wird: nachrechnen! Grundlage sind Bundesumzugskostengesetz und Auslandsumzugskostenverordnung, die du beide im Internet runterladen kannst. Da stehen alle Sätze drin.
6. Wenn dir dein norwegischer Arbeitgeber einen Teil an Hilfen leistet, musst du das natürlich angeben (kommt man wg. Doppelbesteuerungsabkommen und entspr. Datenabgleich eh nicht drumrum) - Die norweg. Hilfe wird dann von deinem deutschen Anspruch abgezogen, den Rest zahlt dir dann das dt. AA (Achtung: KANN-Leistung, deren Ablehnung ab stichhaltig begründet werden muss)

Hört sich jetzt tough an, aber seit HART IV ist die Wirklichkeit leider so hart. :shock:

Lykke til! :D
Uwe
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Re: Fianzielle Hilfe für Umzug?

Beitragvon nelezoe » Mo, 15. Aug 2005, 21:38

Lieber Uwe,
ich danke Dir sehr, sehr, sehr für Deine ausführliche AW!!! ;)
Grüße aus´m verregneten Deutschland!
N.
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Re: Fianzielle Hilfe für Umzug?

Beitragvon trolljenta » Fr, 19. Aug 2005, 15:19

ich seh das aber richtig, das diese Hilfen eben nur dann überhaupt beantragt werden kønnen, wenn der Antragsteller Arbeitslos ist und Leistungen über das Arbeitsamt bezieht.

Wer also nicht Arbeitslos ist und aus "freien stücken" umzieht, kann keine dieser möglichen zuwendungen bekommen, oder?

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