trolljenta hat geschrieben:Was das Arbeitslosengeld in Norwegen angeht, so musst du als Ausl䮤er mehr wie 24 Monate hier gerarbeitet haben um Arbeitslosengeld zu bekommen.
Diese Auskunft ist leider kompletter Unsinn.
Weder wird bei norwegischem Arbeitslosenunterstuetzung zwischen Einheimischen und Auslaendern unterschieden, noch gibt es eine Zweijahresregel. Vielmehr gilt einzig und allein das Verdienstprinzip (fuer alle!).
D.h. um Anspruch zu haben muss sich die Arbeitszeit mindestens um 50% verringert haben
und man entweder im vorhergehenden Kalenderjahr insgesamt mindestens 1,5 G (Mindesttrygdesats, z.Zt. 60.699 NOK) oder in den drei vorhergehenden Jahren mindestens 3 G steuerpflichtig verdient haben. Ob als Selbstaendiger, Frilanser oder abhaengig Beschaeftigter spielt keine Rolle. Ebenso ist es ohne Belang wie lange der Anspruchsberechtigte in Norge ansaessig war (bzw. ist) und in welchem Zeitraum (innerhalb der genannten Fristen) das Geld verdient wurde.
In Fall eins also: kr 91.049 oder in Fall zwei 182.094.
Sind diese Voraussetzungen erfuellt, so ist der Anspruch auf dagpenger vorhanden.
Eine Regel wie von Trolljenta erfunden, wuerde sowohl gegen Verfassung als auch EØS-Abkommen verstossen.
Mvh,
Ole Nordli