Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Arbeiten, Formalitäten, Wohnen, Studieren, Au-pair, Schüler-/Studentenaustausch, Praktika. Wir sind keine Jobbörse!

Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon pannekakelansk » Di, 23. Aug 2005, 19:40

Hallo zusammen.
Ich hatte geplant, sobald ich weiß wo ich wohne, meinen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung von Deutschland aus zu stellen, um das ganze Verfahren ein bißchen zu vereinfachen und habe dann mal nachgefragt, ob das ggf. für EU-Bürger auch mit Nachreichen des Arbeitsnachweises oder ersatzweisen Einreichens der Vertragskopie möglich ist.

Folgende Antwort bekam ich darauf heute:
EU-Bürger können den Antrag von ihrem Arbeitgeber direkt in
Norwegen einreichen lassen, da dieses wesentlich schneller ist als
ein Antrag von Deutschland aus. Geben Sie ihm dazu eine
Vollmacht. Wenn Sie eine feste Stelle in Norwegen haben, können
Sie den Antrag auch selbst bei Ankunft in Norwegen bei der Polizei
einreichen.

Der erste Satz hört sich schon mal ganz gut an. Nur wie sieht die Vollmacht dann aus? Was für Papiere braucht mein Arbeitgeber dafür? Dieselben wie ich oder vielleicht auch noch eine Kopie vom Mietvertrag? Weitere Hinweise sollte man unter http://www.norwegen.no - Arbeiten in Norwegen finden. Kann mich da mal bitte jemand mit der Nase drauf stubsen? Ich seh da nicht wirklich weitere Hinweise wie das gehen soll...

Danke

Pannekakelansk
pannekakelansk
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 419
Registriert: Mi, 27. Okt 2004, 21:55
Wohnort: Oslo, Norwegen

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon Alsterix » Di, 23. Aug 2005, 23:41

Wenn Dein Arbeitgeber das machen würde könntest Du eventuell wirklich einiges an Zeit gewinnen.
So ungewöhnlich ist das Verfahren nicht - bei Arbeitnehmern die nicht aus dem Bereich der (alten) EU-/EOS-Länder kommen ist das sogar die Regel daß der Arbeitgeber alles beantragt weil die ja erst dann wirklich anfangen dürfen hier zu arbeiten wenn auch die Arbeitserlaubnis (bzw. bei den jüngsten EU-Beitrittsländern die Aufenthaltserlaubnis) tatsächlich vorliegt.
Die mehr oder weniger notwendigen Formulare (auch zum Download), Erklärungen usw. dürftest Du besser auf der Homepage der Ausländerbehörde finden :
:arrow: http://www.udi.no


alsterix
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)

Kultur ist, wenn man aus dem Schädel seines Feindes eine hübsche Trinkschale anfertigt,
Zivilisation, wenn man dafür ins Gefängnis kommt.

Wo gibt`s Høgørøk-Øl ? - http://www.monochrome.com/hogorok

DAS! neue Norwegenforum : http://norwegenforum.foren-city.de email : alsterix@sarpsborg.net
Alsterix
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 1741
Registriert: Di, 09. Sep 2003, 18:39
Wohnort: Hamburg/D und Østfold/N - aber meist auf Achse

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon pannekakelansk » Mi, 24. Aug 2005, 8:08

@Alsterix.
Danke schön.
Werd mich mal wieder durchwuseln und mal gucken was dann dabei rauskommt :)

Hilser

Pannekakelansk

Edit: Weil Eintrag für anderes Unterthema...
pannekakelansk
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 419
Registriert: Mi, 27. Okt 2004, 21:55
Wohnort: Oslo, Norwegen

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon Wurmi » Mi, 24. Aug 2005, 9:12

HUhu,
hattest du gesehen, dass ich dir eine email geschickt habe?

gruesse,
wurmi
Wurmi
 
Beiträge: 70
Registriert: Di, 12. Apr 2005, 12:01

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon pannekakelansk » Mi, 24. Aug 2005, 9:35

Hei Alsterix!
Durchwuseln hat was genützt - man muß nur bei den Skjemaer unter der Rubrik "für Arbeitgeber" gucken. Hach gefunden - gut das mein Köpfchen heute morgen schon funktioniert ;)

Danke für den Tipp :)

Pannekakelansk
pannekakelansk
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 419
Registriert: Mi, 27. Okt 2004, 21:55
Wohnort: Oslo, Norwegen

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon Linda » Mi, 24. Aug 2005, 10:47

braucht man denn eine Aufenthaltsgenehmigung?
Ich brauche ja keine mehr seit dem 1.1 hier in Deutschland.
Grüsse,
Linda
Linda
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 819
Registriert: Di, 26. Aug 2003, 11:20
Wohnort: Oberbayern

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon pannekakelansk » Mi, 24. Aug 2005, 11:44

Hei Linda.
Ja braucht man, um genau zu sein nur die Oppholdstillatse aber nicht die Arbeitserlaubnis - die hat man quasi automatisch. Und sobald Du als EUler Arbeit nachweisen kannst müssen sie Dir auch die Aufenthaltsgenehmigung ausstellen. Bleibt also nur noch der Papierkram :)

Hilser

Pannekakelansk
pannekakelansk
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 419
Registriert: Mi, 27. Okt 2004, 21:55
Wohnort: Oslo, Norwegen

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon Linda » Mi, 24. Aug 2005, 11:49

ja so wars hier auch frueher. Aber jetzt nicht mehr. Dachte es waere neue EU/EØS richtlinien..?
Grüsse,
Linda
Linda
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 819
Registriert: Di, 26. Aug 2003, 11:20
Wohnort: Oberbayern

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon pannekakelansk » Mi, 24. Aug 2005, 11:54

Das wäre zu schön - aber wer weiß, vielleicht sind die dann ja so neu, dass das UDI die noch nicht umgesetzt hat ;)
Und für Neu-EU-Länder gelten ja auch noch immer "verschärfte" Regeln.

Pannekakelansk
pannekakelansk
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 419
Registriert: Mi, 27. Okt 2004, 21:55
Wohnort: Oslo, Norwegen

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon Bjørn » Mi, 24. Aug 2005, 13:00

Linda hat geschrieben:braucht man denn eine Aufenthaltsgenehmigung?
Ich brauche ja keine mehr seit dem 1.1 hier in Deutschland.


Du, Linda, brauchst sie nicht, da du ja offensichtlich mit einem im Inland wohnenden Deutschen verheiratet bist.
Vennlig hilsenBild
Bjørn
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 726
Registriert: Fr, 23. Aug 2002, 11:56

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon Linda » Mi, 24. Aug 2005, 13:12

Bjørn als ich beim Gemeinde nachfragte hiess es, doch doch das wurde ich schon benoetigen. Gut ich habe die 6 Seiten lange antragsformular ausgefuellt, Bild reingeklebt, neues Reisepass bestellt mit meiner neuen Name und gewartet.. und gewartet.
Mehrmals angerufen ua um einige Frage zu klaeren. Zuerst wurde mir gesagt, dass mein mann mitkommen muesste und denen erklaeren, dass obwohl ich nicht arbeite wurde er fuer mich sorgen. Als die Dame dann kapierte, mein mann ist Deutscher, war das kein Thema mehr.
Ich habe schon einige Fragen nicht beantworten koennen was sie mir da in diesem Formular fragte. ZB was ich vorhatte um mich besser zu integrieren.
Gut nach langes Warten und erneutes nachfragen kam folgendes an:
Bescheinigung ueber Auftenhaltsrechts:

Linda Blahblahbah geboren am so und so
oist Staatsangehoerige eines EWR Staattes und nach Massgabe des Freizuegigkeitsgesetzes/ EU zur Einreise und zum Aufenthalt in der BRD bereitichigt.

Als ich das letze Mal vor 5 Jahren meine Aufenthalsgenehmigung beantragte war ich zwar nicht Verheiratet, aber mir wurde erzaehlt, auch wenn ich dies waere. Ohne Arbeit wurde ich nur eine Aufenthaltsgenehmigung von 3 Jahre kriegen. Da ich aber zu der Zeit arbeitete, bekam ich die Genehmigung fuer 5 Jahre. Nach diesen 5 Jahre wars damals so, dass wenn man immernoch hier arbeitet/mit einem Deutschem Verheiratet ist, kriegt man die Aufenthaltsgenehmigung auf Lebenszeit.

Laut eine Bekantin von mir ist dies seit dem 1.1 abgeschafft daher bekam ich nur diese bescheinigung die quasi jeder aus einem EWR Land kriegen wurde.
Grüsse,
Linda
Linda
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 819
Registriert: Di, 26. Aug 2003, 11:20
Wohnort: Oberbayern

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon Bjørn » Mi, 24. Aug 2005, 13:21

Hei Linda,

da hat dir der Sachbearbeiter aber einen ganz schönen Kappes erzählt. Aber bei den Bayern wundert mich inzwischen gar nix mehr. Beweis: Warum wird denn so großer Wert darauf gelegt, evtl. Scheinehen aufzudecken ? :roll:

Genau - weil durch eine Eheschließung mit einem Deutschen automatisch das Aufenthaltsrecht seiner Ehefrau gekoppelt ist. :P

Ne andere Baustelle ist die Frage der Einbürgerung, obwohl hier durch einen deutschen Ehepartner deutliche Erleichterungen eintreten. Aber das ist hier ja nicht das Thema.
Vennlig hilsenBild
Bjørn
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 726
Registriert: Fr, 23. Aug 2002, 11:56

Re: Aufenthaltsgenehmigung vorab beantragen

Beitragvon Linda » Mi, 24. Aug 2005, 13:25

na eingebuergert moechte ich ja nicht werden, ist also kein Thema fuer mich :)
Grüsse,
Linda
Linda
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 819
Registriert: Di, 26. Aug 2003, 11:20
Wohnort: Oberbayern


Zurück zu Auswandern

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 31 Gäste