trolljenta hat geschrieben:Der Standartfradrag beträgt jetzt nur noch 10% statt vorher 15% und die Laufzeit ist von 4 auf 2 Jahre geschrumpft.
Viel einschneidener ist allerdings eine andere "Neuerung"
Diese Standardfradrag Regelung ist ja eigentlich eine Einrichtung um Personen die halt für einen befristeten Zeitraum in Norwegen leben die Steuerlast etwas zu verkleinern, da diese zumeist ja auch immer noch weitere laufende Kosten in ihrem Heimatland haben.
Nun hat es sich allerdings so entwickelt das die meisten Auswanderer von der Standartfradrag Regelung gebrauch machen wenn sie hier her kommen, selbst wenn sie gar nicht beabsichtigen wieder in ihr Ursprungsland zu ziehen.
Deswegen wird nun von Seiten des Skattetatens stärker auf diese Leute mit Standartfragdrag geschaut und wenn es eben so ist das die vom Skatteataten den Eindruck bekommen das man eben nicht vorhat nach 2 Jahren Norwegen wieder zu verlassen, kønnen die mit einer "netten" nachfroderung vor der Tür stehen und das zuviel ausgezahlte Geld zurück verlangen.
Die møglichkeit gab es rein rechtlich auch vorher schon, nur wurde sie da sogut wie nie umgesetzt. In Zukunft will man da aber etwas mehr drauf achten und deswegen sollten sich Leute die von vornherein planen eben nicht so schnell wieder hier weg zu ziehen im zweiten Jahr den Standartfradrag nicht mehr unbedingt beantragen. Im ersten Jahr denke ich gibt es deswegen keine Probleme, da ja keiner im Vorfeld 100% sicher sein kann ob das Leben hier oben so ist wie man sich das vorgestellt hat und ob man wirklich hier bleiben will.
Trolljenta
Das sind ja herrliche aussichten.
Komisch das die dame dann heut meine skattekort geändert hat, nach dem ich ihr sagte das ich länger als 2 jahre in norge lebe.
Heißt das jetzt dass skatteetaten sich die standartfradragsdifferenz rückwirkend zurückholen kann, wenn man nach zwei jahren oder so noch in norge wohnt?
Das währe ja eine immense summe.
Das wäre ja ungerecht, auch diesbezueglich, das man ja als fradragsnehmer keine weiteren ausgaben abschreiben in der selvangivelse angeben kann. ZB. fahrtkosten vom/zum arbeitsplatz.
Kann man das in diesem fall ebenfalls rückwirkend? Nur wie, wenn man die quittungen und belege der letzten jahre nicht mehr hat!
Ich habe mal die steuertabellen verglichen....
Ich hab echt nen hals!!!!