Aufenthaltsgenehmigung

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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon Grønn Demon » So, 08. Jan 2006, 13:37

Na, der norwegische Staat ist wohl recht locker, wenn man zusammen wohnt.
Das ist - so wie ich gehört habe - fast gleichgestellt mit einer Ehe.
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Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon trolljenta » So, 08. Jan 2006, 14:12

na ja, ganz so locker nun auch nicht. Man ist zwar als samboer einer Ehe gleichgestellt. Allerdings muss man da, wenn dieser Status zur Anerkennung einer Aufenthaltgenehmigung herhalten soll, schon im Heimatland zwei Jahre zusammen gewohnt haben und das auch dokumentieren kønnen. Dokumentieren kann man das zum Beispiel durch einen gemeinsamen Mietvertag aus dem halt raus hervorgeht das man schon vor dem Umzug nach Norwegen zwei Jahre zusammen gelebt hat.

Wie lange man ausser Landes gewesen sein muss um dann wieder für drei Monate hier sein zu kønnen weiss ich leider auch nicht

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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon Grønn Demon » So, 08. Jan 2006, 14:13

Am besten einfach mal beim UDI anrufen.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon Frøken Ur » So, 08. Jan 2006, 15:34

Grønn Demon hat geschrieben:Am besten einfach mal beim UDI anrufen.

Oder auch bei der Botschaft. Mit dem UDI habe ich schon negative Erfahrungen gemacht, sprich: die haben es selbst nicht gewusst, da die Praktikantin am Telefon keine Ahnung hatte. Ja, ich weiss, weiterverbinden... sie hat ja nachgefragt, aber nicht alles verstanden. Shit :wink:
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