Einfuhrsteuer Wohnwagen

Arbeiten, Formalitäten, Wohnen, Studieren, Au-pair, Schüler-/Studentenaustausch, Praktika. Wir sind keine Jobbörse!

Einfuhrsteuer Wohnwagen

Beitragvon Dagmar og Mike . » Fr, 02. Mai 2003, 14:42

Hei hei,

auch wir möchten auswandern! Nächstes Jahr soll es spätestens soweit sein, das wir uns nach Nord-Norwegen aufmachen. Um uns am Anfang nicht mit dem Problem der Unterkunft herumschlagen zu müssen, wollen wir die erste Zeit in unserem Wohnwagen verbringen. Und da liegt auch unsere Frage an Euch:

Die Änderung der KfZ-Einfuhrsteuer hat uns umgehauen. Die Berechnung der Steuer unter

http://forum.norwegen-freunde.com/index.php

"schmerzt". Aber auf der Zollseite gab es bezüglich Anhänger keine Infos. Uwe schrieb in diesem Forum, das normale PKW-Anhänger als Umzugsgut gewertet werden und nicht nachversteuert werden müssen. Wie ist das bei einem Wohnwagen? Zählt er auch als "normaler" PKW-Anhänger? In den einzelnen Steuerklassen werden nur motorisierte Fahrzeuge berücksichtigt.

Mange takk ... in voraus.

Dagmar og Mike

Noch eine Frage: Wir haben uns im Forum registriert, unter unserem Benutzernamen angemeldet und dieses neue Thema geschrieben. Beim Absenden kommt die Meldung "Der gewünschte Benutzername ist leider bereits belegt.". Stimmt auch, ist ja von uns selbst belegt, aber wie schreiben wir nun einen eigenen Beitrag unter unserem Benutzernamen (ohne Punkt dahinter :idea: )
Dagmar og Mike .
 

Re: Einfuhrsteuer Wohnwagen

Beitragvon Karsten » Fr, 02. Mai 2003, 17:20

Dagmar og Mike . hat geschrieben:Noch eine Frage: Wir haben uns im Forum registriert, unter unserem Benutzernamen angemeldet und dieses neue Thema geschrieben. Beim Absenden kommt die Meldung "Der gewünschte Benutzername ist leider bereits belegt.". Stimmt auch, ist ja von uns selbst belegt, aber wie schreiben wir nun einen eigenen Beitrag unter unserem Benutzernamen (ohne Punkt dahinter :idea: )

Hallo ihr beiden,

zum Thema Login-Schwierigkeiten haben wir bereits einen Thread in der Rubrik Informations- und Meckerecke erstellt. Über folgenden Link gelangt ihr direkt dorthin: http://forum.norwegen-freunde.com/viewtopic.php?t=653

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass euer Account nach der Anmeldung noch inaktiv ist. Zunächst müsst ihr diesen mit einem Klick auf den Link in der E-Mail, die ihr nach der Registration von uns erhalten habt, aktivieren, falls dies noch nicht geschehen ist.

Viele Grüße,

Karsten
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Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.
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Re: Einfuhrsteuer Wohnwagen

Beitragvon wikking » So, 04. Mai 2003, 11:53

Hallo, Ihr beiden !
Es gibt einen ganz legalen "Trick", wi Ihr EUch all die KFZ-Einfuhrsteuer spart. Wenn ein Teil der Familie noch in D. wohnt und Ihr (trotz Aufenthaltsgenehmigung und Registrierun im folkeregister) das Auto nicht länger als 1/2 Jahr in Norge laßt, dann kann das deutsche Kennzeichen behalten werden. Es langt dann im Notfall auch ne kurze Ausreise nach Schweden. Etc.
Schreibt mich mal an, wenn Ihr Näheres wissen wollt.
Alles Liebe
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Re: Einfuhrsteuer Wohnwagen

Beitragvon Charly » So, 04. Mai 2003, 21:37

Hei Dagmar und Mike,

Wohnwagenanhaenger werden wie KFZ behandelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine voruebergehende Benutzung mit deutschem Kennzeichen moeglich. Naeheres in diesen Vorschriften:

"Verordnung über die steuer- und zollfreie Einfuhr und die vorübergehende Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen."

http://www.toll.no/tysk/RG_196t.htm

:arrow: Ich warne eindringlich vor "legalen Tricks" und Schleichwegen wie oben beschrieben. Diese fuehren im schlimmsten Fall zu strafrechtlicher Verfolgung, empfindlichen Bussgeldern und ggf. Einzug des Fahrzeuges. :!:

Auch die norwegischen Behoerden lassen sich nicht gerne fuer dumm verkaufen...

Gruss aus Tromsø,

Charly
Charly
 

Re: Einfuhrsteuer Wohnwagen

Beitragvon Susanne » So, 04. Mai 2003, 22:53

wikking hat geschrieben:Wenn ein Teil der Familie noch in D. wohnt und Ihr (trotz Aufenthaltsgenehmigung und Registrierun im folkeregister) das Auto nicht länger als 1/2 Jahr in Norge laßt, dann kann das deutsche Kennzeichen behalten werden. Es langt dann im Notfall auch ne kurze Ausreise nach Schweden. Etc.

Das stimmt nach meinen Informationen so nicht!
Man kann maximal 2 Jahre mit einer "midlertidig kjøretillatelse" (befristete Zulassung) mit den deutschen Kennzeichen fahren (und dann so die hohen Abgaben sparen) ... das gilt, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat, streng genommen also geplant hat, dann wieder in seine Heimat zurückzukehren... (steht auf den Seiten des Zolls)... Ob man Verwandte in D hat, spielt keine Rolle!
Was soll die Ausreise nach Schweden bewirken?? Beim Ausreisen werden - soweit ich weiss - keine Kennzeichen registriert... wer soll also merken, dass ich mit dem Auto über der Grenze war?? Und selbst wenn, ändert es nichts daran, dass es alles andere als legal ist!
Also: spätestens nach 2 Jahren muss man in den sauren Apfel beissen, es sei denn, man zieht zurück nach D!

Hilsen
Susanne
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