von Arne.R. » Fr, 20. Jun 2003, 21:16
Moin...
...indirekt schon....Angenommen, du hast von Januar bis August in D gearbeitet und bist dann nach N gegangen. Wenn du im darauffolgenden jahr deine Einkommenststeuererklaerung in D einreichst, wird das Finanzamt von dir einen Einkommensnachweis aus N fordern (ueblicherweise die Dezembergehaltsabrechnung mit den Jahressummen, also aufsummierte Gehaelter von August bis Dezember), und zwar wollen die das im Original haben. Jetzt kommts: Dieses in N verdiente Gehalt rechnen die Fiskalraeuber zu deinem in D verdientem Geld dazu. Den sich daraus ergebenden Steuersatz benutzen die, um dein in D verdientes Einkommen zu versteuern. Bitte genau lesen - Es wird nur das in D verdiente Geld versteuert, aber mit dem Steuersatz, der sich aus der Summe beider Einkommen ergibt. Dieses Verfahren nennt man "Progressionsvorbehalt" (da sage mal einer, Aerzte wuerden sich unverstaendlich ausdruecken. Ich finde, im Steuerrecht gibt es auch eine Geheimsprache!). Habe das ganze selber gerade durchexerziert....
Gruss,
Arne
Der Haushaltstipp (Nr. 1378):
Fleckenentfernungmittelflecken gehen mit Teer weg!