BestScorp hat geschrieben:Die Sache mit der doppelten Staatsbürgerschaft ist aber dennoch interessant!
vergiß es ganz schnell wieder, weil es die absolute Ausnahme ist. Siehe hierzu auch:
http://www.udi.no/templates/Page.aspx?id=2634
Hier die (zusammengefaßte) Übersetzung:
Im REGELfall sieht das norwegische Staatsbürgerrecht den Wegfall der seitherigen Staatsbürgerschaft (SB) bei Erlangung der norwegischen vor.
In folgenden Ausnahmefällen kann ggf. eine doppelte SB beantragt, bzw. gewährt werden:
- Der Antragsteller wurde mit einem entsprechenden Anrecht geboren (nach 1974 und einer der Elternteile ist Norweger)
- Beide Elternteile sind Norweger und er wohnt in einem Land, welches das sog. Territorialprinzip einfordert.
- Falls der Antragsteller nach Erhalt seiner norwegischen SB seine ursprüngliche SB aus rechtlichen Gründen nicht aufgeben darf
- Im Falle des Erhalts der SB auf der Grundlage der Bestimmungen "Norwegische SB über ein Regierungspräsidium oder das Außenministerium"
Letzteren Fall habe ich persönlich näher untersucht, da meine Mutter Norwegerin ist, ich norwegisch wie deutsch spreche und in Norwegen mehr Verwandte als in D habe - Keine Chance, da ich vor 1974 geboren wurde. Habe hierzu einen konkreten ablehnenden Bescheid der zuständigen norwegischen Behörden.
Also, verweist die Annahme, die Erlangung der doppelten SB wäre ähnlich unkompliziert wie in D ins Reich der Exoten, da der Regelfall in N ganz anders aussieht.
Schönes WE an alle
Björn