Vor gut einem Jahr hatte ich in einem Café in Dtl. einen Kreislaufzusammenbruch. Der Notarzt wurde gerufen. Der nahm mich dann mit dem Rettungswagen zur Beobachtung mit ins Krankenhaus. Dort dann weitere Untersuchungen. Es stellte sich zum Glueck nichts Ernstes heraus, so dass ich in der gleichen Nacht noch entlassen wurde.
Ein Spass war allerdings der Papierkram, der folgte.
Meine EU-Krankenkarte hatte ich dabei.
Aber irgendwie kam es mir vor, als wuerde man die dort zum ersten Mal sehen....
Man sollte meinen, die Felder auf diesem internationalen Kærtchen (und soooo viel ist das ja nun auch wieder nicht) seien standardisiert. Aber man fragte mich trotzdem alles ab...
Ja, und das schønste ist ja, man muss dann, um die Abrechnung ueberhaupt erstmal møglich zu machen, einer Krankenkasse "pro forma" beitreten. Und weil es ja in Deutschland nicht nur eine gibt - hiess es "Suchen Sie sich eine raus!". Mir war das wurscht. Also haben sie mir die AOK aufgedrueckt. Soll mir doch eigentlich egal sein, ueber wen die das abrechnen.
Ich bekam dann noch die Untersuchungsergebnisse und einen Brief an den weiter behandelnden Arzt in die Hand gedrueckt und durfte wieder gehen.
Da ich ja nun fuer diesen Fall auch AOK-Mitglied wurde, dachte ich auch, dass der gesamte abrechnungstechnische Kram damit erledigt sei.
Pustekuchen.
2 Tage spæter (ich glaube, so schnell war noch nie ein Brief aus Deutschland bei mir am Polarkreis) erhielt ich einen Brief von jenem Krankenhaus mit der Zahlungsaufforderung ueber 10 Euro Praxisgebuehr.
Ich dachte erst, das war ein schlechter Scherz und rief an.
"Ja, ich sei doch in dem Zusammenhang Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse geworden. Und da sei ich verpflichtet, auch die Praxisgebuehr zu zahlen."
Auf meine Nachfrage, warum man diese 10 Euro nicht gleich vor Ort von mir haben wollte, kam nur "Naja, vielleicht waren sie ja nicht ansprechbar..."
Ich war die ganze Zeit ansprechbar...
Und mittlerweile dann auch stinksauer. Ich solle aus dem Ausland 10 Euro Praxisgebuehr ueberweisen? Fuer die Ueberweisung vielleicht noch mehr an Gebuehren bezahlen, als die 10 Euro wert seien? Und das, wo ich denen hætte die 10 Euro auf den Tisch legen kønnen, 2 Tage vorher.....

Ein Anruf bei der AOK folgte, wo ich mich nochmal nach der Rechtmæssigkeit erkundigt habe. Dort sagte mir die Mitarbeiterin, dass sie das nicht verstehen kønne, dass man mir die 10 Euro nicht gleich abgeknøpft hat, und statt dessen jetzt ne Rechnung schickt. (Man bedenke auch die Verwaltungskosten, das Papier und das Porto ins Ausland!)
Sie hatte mir empfohlen

Egal, nach 2 weiteren Briefen (damit waren dann die 10 Euro garantiert fuer die 3 Briefe drauf gegangen....) hab ich's dann ueber Bekannte ueberweisen lassen, damit es mich nicht noch die Auslandsueberweisungsgebuehren kostet....
Aber damit nicht genug.
Ein paar Wochen spæter erhielt ich eine Rechnung ueber 400 Euro vom DRK - fuer den Transport mit dem Rettungswagen. Da staunte ich dann auch nicht schlecht. Ich dachte, das sei alles erledigt.
Aber falsch gedacht. Das DRK mit ihrem Rettungswagen hat ja mit der Behandlung im Krankenhaus nix zu tun... Und der Notarzt konnte nicht darauf warten, bis meine ganzen Daten erfasst sind usw...
Und ich dachte mir, ok - du bekommst es ja wieder.
Also hab ich die 400 Euro ueberwiesen.
Und dann hier in Norwegen einen Antrag auf Rueckerstattung gestellt. Dem Antrag hab ich dann noch die Rechnung beigelegt und ab die Post.
Ein paar Wochen spæter bekam ich Post vom Helfo, dass ich auch noch einen Nachweis beilegen muss, dass die Rechnung bezahlt ist. Ok, Kopie vom Kontoauszug, wieder zurueck geschickt.
Nach ner Weile bekam ich dann wieder Post, dass der Antrag nach Dtl. geschickt wurde, weil dort entschieden wird, ob dies erstattungsfæhig ist oder nicht. Und man hat mich schon mal sanft darauf vorbereitet, dass das (aus der Erfahrung mit Dtl.) ein paar Monate dauern kann. "ein paar Monate" waren dann ueber 4

Und dann kam ein Brief von Helfo, dass mein Antrag abgelehnt wurde. Das hat man so in Dtl. entschieden. Mit der Begruendung, dass die ærztliche Verordnung fehlen wuerde.
Super - ich hab wahrscheinlich ne Stadtrundfahrt mit dem Rettungswagen gemacht. Das geht natuerlich nicht....

Nun hab ich mich durchtelefoniert - von Helfo (die ja eigentlich nur der "Uebermittler" sind und mit der Entscheidung nix zu tun haben), dann nach Dtl. zur Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (was es nicht alles gibt...). Dieser Herr dort sagte mir "Wir sind nur die Verbindungsstelle. Wir haben mit der Entscheidung nichts zu tun. Wir nehmen die Antræge aus dem Ausland entgegen und verteilen diese nach einem Schluessel auf die deutschen gesetzlichen Krankenkassen. Und so kam dieser Antrag zur Bosch BKK in Stuttgart....." Also weiter, bei der Bosch BKK angerufen. Dort wurde mir gesagt - dem Antrag lag keine ærztliche Verordnung bei, also abgelehnt. So ist die Vorschrift. Auf meine Nachfrage, warum man sich dann nicht mal erkundigen kann - es ist doch wohl naheliegend, dass man einen Rettungswagen, der zur Notaufnahme fæhrt, nicht als Taxi benutzt hat.... - nur ein imaginæres Schulterzucken...
Aber klar, nachfragen macht Arbeit - also wird nach Vorschrift abgelehnt.
Ich zu Hause nachgeschaut - am Duplikat der Rechnung (von der ich ja annahm, die sei fuer mich) war hinten so ein kleiner A5-Zettel angetackert. "Verordnung einer Krankenbeførderung".
Wenn ich das mal eher gewusst hætte, dass der Zettel fuer den Antrag ebenso wichtig ist, wie die Rechnung und der Nachweis, dass die Rechnung bezahlt ist, hætte ich das doch gleich mit geschickt.....
So, nun ist ein Jahr rum. Ich sitze immer noch auf den Kosten von 400 Euro fuer den Rettungswagen.
Aber ich habe Hoffnung.
Ich schicke nun diesen kleinen A5 Zettel wieder an Helfo Nord, diese wiederum an Helfo in Oslo. Diese wiederum an die "Verbindungsstelle" in Dtl, die dann das ganze wieder weiter schickt an die Bosch BKK (oder diesmal vielleicht eine andere Krankenkasse?). Dann kønnen die hoffentlich befinden, dass ich die Kosten nun erstattet bekommen kann - weil die ærztliche Bescheinigung liegt ja nun vor.... Dann die ganze Post in umgekehrter Reihenfolge wieder retour.
Vielleicht kann ich in diesem Jahr noch mit meiner Erstattung rechnen??
Mein Tipp an euch: Kippt bloss nicht in einem deutschen Café um. Und wenn, dann sorgt dafuer, dass dem Kostenerstattungsantrag nicht nur die Rechnung, sondern auch der Zahlbeleg - und ganz wichtig: die ærztliche Verordnung! beiliegen.
Oder: was ich jetzt im Telefonat mit dem DRK noch herausbekommen habe: Nachdem ich die Rechnung fuer den Krankentransport bekommen habe, hætte ich denen dann meine Daten von der AOK, deren Mitglied ich ja inzwischen war, noch nachreichen kønnen. Dann wære das auch ueber die AOK gelaufen.
Das muss ein Mensch wissen....