Hallo Elke.
Auch von mir: Herzlich willkommen hier im Forum!

Wegen des
Bildungsgutscheins empfehle ich dir zunæchst das
Faltblatt zur Førderung der beruflichen Weiterbildung von der Arge.
Wenn du schreibst, dass fuer den 3-monatigen Sprachkurs ein Bildungsgutschein Pflicht ist, dann bist du wahrscheinlich nicht die erste, fuer die die AA den Kurs bezahlen kønnte. Wie es mit der Førderung konkret aussieht, kann dir aber nur die AA direkt sagen.
Grundsætzlich gibt es aber folgende Unterstuetzungen diesbezueglich:
Weiterbildungskosten
- Lehrgangskosten und Kosten für eine notwendige
Eignungsfeststellung,
- Fahrkosten,
- Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
- Kosten für die Betreuung von Kindern.
Genaueres dazu steht in dem Faltblatt.
Voraussetzung fuer den Bildungsgutschein ist
- die Notwendigkeit der Weiterbildung wegen Qualifikationsdefiziten (das sollte ja wohl gegeben sein, wenn eine Anstellung in Norwegen in Aussicht steht und du noch kein Norwegisch kannst...)
- dass eine Beratung bei der Arge erfolgt.
Gleichzeitig muss auch der Træger der Massnahme zugelassen sein. (Diese Info bekommst du vom Bildungstræger und/oder aus der Datenbank Kursnet).
Und wie gesagt, Konkretes kann dir dann nur die Arge sagen.
Was den
Umzug betrifft, gibt es seit Anfang des Jahres keine Unterstuetzung mehr durch die Arge.
Die Møglichkeit der Mobilitætshilfen ist komplett und ersatzlos gestrichen worden. Wenn du also hier im Forum irgendwo etwas liest von Umzugskostenbeihilfe, das kannst du gleich wieder aus dem Gedæchtnis streichen - leider - denn das gibts nicht mehr.
Um einen guenstigen Umzug zu finden, empfehle ich dir Auktionen bei
http://www.myhammer.de und/oder
http://www.umzugsauktion.de. (Steht bei uns auch gerade an, ich berichte dir dann gern von unseren Erfahrungen, wenn du møchtest). Dennoch 2.000 bis 3.000 Euro muss man auch erstmal haben, gerade als ALG2-Empfænger...
Hier wuerde ich dir raten, wenn du das nicht finanzieren kannst und auch nicht von jemandem borgen kannst, frage deinen zukuenftigen Arbeitgeber, ob er dir da mit unter die Arme greifen kann, und wenn es durch ein Darlehen ist, was ueber die ersten Lohnzahlungen verrechnet werden kann. Sowas sollte eigentlich møglich sein.
Wenn du weiter Fragen hast, wo wir dir hier weiter helfen kønnen, nur zu!!
Viel Glueck bei deinem Vorhaben!
