Hallo Gunnar. Dein Unverständnis hin oder her, aber eine Bitte: bevor du falsche Ratschläge gibst, dann lies doch bitte zunächst den Eingangthread richtig und vor allem erkundige dich bitte, ob das, was damals bei dir galt, noch immer aktuell ist. Beim Fragesteller ging es genau darum, dass eben kein Arbeitsvertrag vorhanden war - und dies war in dem Falle auch tatsächlich das eigentliche Hindernis (und nicht nur "unguenstig")
Kleene hat geschrieben:Also wenn man nach Norwegen kommt geht man direkt zur UDI (Ausländerbehörde der Polizei.) Dort muss man 2 Lichtbilder, Reisepass und einen Arbeitsvertrag ( wenn noch nicht vorhanden ungünstig, aber nicht hinderlich) mit haben.
Gleich mehrere Dinge, die schon eine Weile nicht mehr aktuell sind: Nicht das UDI ist fuer die Registrierung mehr zuständig, sondern direkt die Polizei. Lediglich die Internet-Registrierung nimmt man auf den Seiten der UDI vor.
Passbilder werden keine benötigt!
Und: hat man keinen Arbeitsvertrag (und auch sonst keine andere Möglichkeit der Registrierung - z.B. auf Familienzusammenfuehrung), dann muss man sich zwar trotzdem bei der Polizei melden, bekommt aber noch keinen Registreringsbevis.