Hallo bine.
Wenn du in Norwegen lebst und hier steuerpflichtig bist, dann werden auf dein Einkommen und auf dein Vermøgen Steuern berechnet.
Beim Vermøgen kommt es (bei der Frage, ob es ueberhaupt beruecksichtigt wird) nicht darauf an, ob du dafuer noch eine Krone (oder mehr) Verbindlichkeiten hast.
Angerechnet wird das Vermøgen, was dir auch gehørt (unabhængig von der Finanzierung).
Allerdings wird das vorhandene Vermøgen den Verbindlichkeiten gegenuebergestellt, und nur auf das "berechnete" Nettovermøgen, welches ueber einen Freibetrag hinaus geht, wird Vermøgenssteuer berechnet.
"Berechnetes" Nettovermøgen deshalb, weil Immobilien nur zu einem Bruchteil in den Vermøgenswert einfliessen, die Verbindlichkeiten dem aber voll gegenueber stehen (fuer den Steuerzahler natuerlich positiv).
Lies dir mal folgenden Thread durch:
viewtopic.php?f=3&t=25202Da wird umfassend auf dieses Thema eingegangen.
Allerdings kann ich das, was du da schreibst, nicht so ganz nachvollziehen.
In der Schweiz achtet man darauf, dass eine Immobilie nicht ganz abgezahlt wird, weil sonst das Vermøgen versteuert wird???
Wenn ich mir folgenden Link anschaue, geht genau das daraus aber so gar nicht hervor:
http://www.immobilien-besteuerung.ch/nu ... genssteuerOhne mich jetzt im Detail in das schweizerische Steuerrecht einzuarbeiten, aber auf den ersten Blick sehe ich dort:
Immobilienbewertung
Grundsätze
•Allgemein: Verkehrswert unter Berücksichtigung Ertragswert ./. Immobilien-Passiven
•Selbst bewohnte Immobilien: Besteuerung zu reduzierten Ansätzen
■Bundesgericht: Mindestsatz: 60 % (BGE 124 I 145)
■Erhebliche kantonale Unterschiede in der Wertbemessung!
Das hørt sich fuer mich zunæchst so an, wie es auch in Norwegen gehandhabt wird:
Vermøgen ./. Verbindlichkeiten = Nettovermøgen
Wobei die Ermittlung des Vermøgenswertes - gerade bei (selbst bewohnten) Immobilien - eben auch verschieden sein kann.
Aber wie gesagt, schau dir oben genannten Link an - da findest du das Notwendige zu Norwegen.
Wie's in der Schweiz tatsæchlich gehandhabt wird, brauchen wir ja hier nicht weiter erørtern...
