norwegen vs. volkswagen

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norwegen vs. volkswagen

Beitragvon tyskenser » Mo, 16. Mai 2016, 18:03

tyskenser
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Re: norwegen vs. volkswagen

Beitragvon Karsten » Mo, 16. Mai 2016, 20:43

Hei tyskenser,

sei bitte so gut und stelle nicht immer nur kommentarlos irgendwelche Links ins Forum.
Ein paar eigene Worte wären schon schön. Danke! :)

Grüße
Karsten
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Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.
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Re: norwegen vs. volkswagen

Beitragvon tyskenser » Mo, 16. Mai 2016, 21:21

okay. werde mich um besserung bemühen.
habe aber auch gelernt, dass es besser ist, den usern raum für eine eigene meinung zu geben. sonst bekommt man hier scnnell feuer "als überbringer der nachricht"
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Re: norwegen vs. volkswagen

Beitragvon zhnujm » Di, 17. Mai 2016, 14:39

Ich hab eigentlich nix übrig für VW und schon gar nicht für die Diesel Betrügerei aber das gebaren dieser Aktionäre aus alles und jedem das "letzte" Geld rauszupressen egal wie ist absolut wiederlich.
Ist ja nicht so als hätten sie jahrelang ordentlich an VW Aktien verdient.
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Re: norwegen vs. volkswagen

Beitragvon Gudrun » Di, 17. Mai 2016, 18:18

Wenn es so kommt, werden wohl Gerichte klären, ob Anleger betrogen wurden und deshalb Anspruch auf Schadenersatz besteht. Wenn da nur ein begründeter Verdacht besteht, ist dann nicht der (norwegische) Staat seinen Steuerzahlen gegenüber verpflichtet, seine Ansprüche geltend zu machen? Oder sehe ich das zu vereinfacht?

Grüße Gudrun
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Re: norwegen vs. volkswagen

Beitragvon Karsten » Di, 17. Mai 2016, 19:53

Gudrun hat geschrieben:Wenn da nur ein begründeter Verdacht besteht, ist dann nicht der (norwegische) Staat seinen Steuerzahlen gegenüber verpflichtet, seine Ansprüche geltend zu machen? Oder sehe ich das zu vereinfacht?

Nein, Gudrun, das siehst du genau richtig.

Norwegen beteiligt sich nicht an der Klage, um gegen VW anzustinken, sondern ausschließlich um seine Ansprüche für den Fall eines Schuldspruches zu wahren. Es kann nämlich gut sein, dass der Richterspruch nicht pauschal für alle Anteilseigner Gültigkeit erlangen wird sondern eben nur für diejenigen, die Teil der Klagenden waren.

Da der Pensionsfond de facto jedem einzelnen norwegischen Bürger anteilig gehört, könnte man den Bürgern wohl nur schwer vermitteln, wenn man sich gegen einen Milliardenverlust nicht durch einfache formelle Teilnahme an einer Sammelklage abgesichert hätte.
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