Gudrun hat geschrieben:Wenn da nur ein begründeter Verdacht besteht, ist dann nicht der (norwegische) Staat seinen Steuerzahlen gegenüber verpflichtet, seine Ansprüche geltend zu machen? Oder sehe ich das zu vereinfacht?
Nein, Gudrun, das siehst du genau richtig.
Norwegen beteiligt sich nicht an der Klage, um gegen VW anzustinken, sondern ausschließlich um seine Ansprüche für den Fall eines Schuldspruches zu wahren. Es kann nämlich gut sein, dass der Richterspruch nicht pauschal für alle Anteilseigner Gültigkeit erlangen wird sondern eben nur für diejenigen, die Teil der Klagenden waren.
Da der Pensionsfond de facto jedem einzelnen norwegischen Bürger anteilig gehört, könnte man den Bürgern wohl nur schwer vermitteln, wenn man sich gegen einen Milliardenverlust nicht durch einfache formelle Teilnahme an einer Sammelklage abgesichert hätte.
Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.