Hei!
Na, das fällt dir ja früh ein. Wenn ich in deine früheren Beiträge schaue, bist du wohl schon seit April in Norwegen.
IIaNiII hat geschrieben:ich habe zwar ein älteres Thema von 2011 dazu gefunden ... aber sowas ändert sich ja laufend.
Nicht böse gemeint, aber dann hast du nicht gründlich genug gesucht und nein, das ändert sich nicht laufend.
Bei einem auf max. 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag brauchst du nicht beim Zoll vorstellig werden sondern einfach nur eine Kopie des Vertrags als Nachweis des vorübergehenden Aufenthalts im Auto mitführen.
Für ein mögliches zweites Jahr musst du jedoch beim Zoll einen Antrag auf "midlertidig kjøretillatelse" stellen.
Du musst jedenfalls zu jeder Zeit imstande sein nachzuweisen, dass dein Aufenthalt eine gewisse Dauer nicht überschreitet.
Das alles ist mehrfach hier im Forum und natürlich rechtlich bindend auf den Seiten des Zolls und des Skatteetaten nachzulesen:
http://www.skatteetaten.no/no/Person/bil-og-andre-kjoretoy/utenlandsregistrert-bil-i-norge/Dann jetzt mal schnell zum Kopierer...
Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.