KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigung

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KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon Lara91 » Di, 05. Jul 2016, 17:37

Hallo ihr Lieben,

ich bin ganz neu in diesem Forum. Falls ich also irgendetwas falsch mache, weist mich bitte darauf hin und seid mir nicht böse :wink:

Hier einmal kurz etwas zu meiner Situation:
Mein Freund lebt seit Anfang des Jahres jobbedingt in Norwegen und wird dort bis 2019/2020 bleiben. Ich studiere aktuell noch weiter in Deutschland (Zweitstudium, 2. Semester). Nach dem ersten halben Jahr haben wir uns nun von der Idee verabschiedet, dass die Kombination aus Studium und Fernbeziehung dauerhaft funktioniert. Deswegen haben wir den Entschluss gefasst, dass ich ab Oktober nach Norwegen komme und dort im nächsten Sommer weiter studiere.
Da der Studiengang auf Norwegisch ist wollte ich die Zeit bis dahin nutzen um die Sprache zu lernen. Ich werde also in der Zeit zwischen Oktober 2016 und August 2017 weder eine Arbeit haben noch als Student eingeschrieben sein.

Besonders zu schaffen macht mir die Frage bzgl. der Krankenversicherung. Laut meiner KK in Deutschland gibt es keine Möglichkeit weiter über eine gesetzliche KK hier versichert zu bleiben. Müsste ich mich dann in Norwegen versichern?

Könnte es außerdem Probleme mit der Aufenthaltsgenehmigung geben?

Ist vielleicht jemand von euch in einer ähnlichen Situation (gewesen) oder weiß wie das geregelt ist? Was sollte ich evtl. noch beachten?

Vielen lieben Dank im Voraus und beste Grüße
Lara
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon cosmashivana » Di, 05. Jul 2016, 20:29

Hast du dich informiert, was du für ein Studium in Norwegen vorweisen musst? Du musst dich selbst versorgen können. Zudem, um im norwegischen System krankenversichert zu sein, fehlen dir Vorraussetzungen, daher musst du in Dtl. versichert sein und eine Auslandskrankenversicherung abschliessen. Ansonsten musst du Sprachkenntnisse vorweisen, manchmal auch in Englisch. Dafür werden Eignungstests abgehalten. Je nach Resultat kann man an Vorkursen teilnehmen.
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon Laloo » Mi, 06. Jul 2016, 4:10

Wenn du in Deutschland gemeldet bleibst und weiterhin als Student eingeschrieben beliebst, kannst du doch deinenAufenthalt in Norwegen als Gaststudent "qualifizieren" und dort die Sprache lernen und dich und den "richtigen" Studiengang kümmern.
Sozusagen als Auslandsemester, da kannst du auch versuchen über Eramsus gefördert zu werden ...

Dann bleibst du auch Inder GKV versichert, erkundige dich mal bei deiner Hochschule ...
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon Laloo » Mi, 06. Jul 2016, 4:10

Wenn du in Deutschland gemeldet bleibst und weiterhin als Student eingeschrieben beliebst, kannst du doch deinenAufenthalt in Norwegen als Gaststudent "qualifizieren" und dort die Sprache lernen und dich und den "richtigen" Studiengang kümmern.
Sozusagen als Auslandsemester, da kannst du auch versuchen über Eramsus gefördert zu werden ...

Dann bleibst du auch Inder GKV versichert, erkundige dich mal bei deiner Hochschule ...
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon mosaglas » Mi, 06. Jul 2016, 11:34

Das ist eine ziemlich vertrackte Lage, in der du steckst.

Ich hau jetzt einfach mal so raus, was mir spontan einfällt, ob das aber Sinn macht, kann ich nicht beurteilen:

- erkundige dich mal, wie das ist, wenn du quasi als Familiennachzug nach Norwegen gehst und ob es sowas gibt
- wie ist es, wenn du dich in Norwegen arbeitslos meldest? Dann wärst du übers NAV versichert, aber ob das so einfach geht, weiß ich nicht
- mal eine Auslandskrankenversicherung in Betracht ziehen. Allerdings wäre das sicher nur ein Grundschutz und wohl kein Ersatz für die normale KV
- gibt es eine Option dein Studium als Fernstudium zu machen oder wie Laloo bereits angesprochen hat, ein Erasmus-Semester in Norwegen einzulegen?

Viel Glück jedenfalls.
gruß
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon cosmashivana » Mi, 06. Jul 2016, 13:05

Familienzusammenfuehrung ist eine Idee, wenn ihr nachweisen koennt, dass ihr bereits 2 Jahre zusammen gewohnt habt und es auch weiterhin tun wollt. Das wuerde soweit alle Probleme loesen, wenn dein Freund auch nachweisen kann, dass er dich versorgen kann oder du dich selbst versorgen kannst.
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon Lara91 » Mi, 06. Jul 2016, 19:22

Vorweg erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten :)

Ich habe noch keinen Studienplatz in Norwegen. Vor einigen Wochen war ich aber dort im Studentenbüro und habe mich über die Möglichkeiten informiert. Dort sagte man mir, ich müsse mich sowieso komplett neu für den Studiengang bewerben und die Anrechnung der bisherigen Leistungen erfolgt (wenn überhaupt) rückwirkend. Dadurch, dass ich noch auf Diplom studiere ist der Wechsel ins Bachelor-/Mastersystem anscheinend etwas problematisch.

Zum Thema Familienzusammenführung: Wir hatten vorher leider keinen offiziellen gemeinsamen Wohnsitz. Deshalb fällt das leider weg.

Ich würde daher als "Person with own funds" nach Norwegen gehen. Da müsste ich, soweit ich weiß, nur NOK 175 739 auf meinem Bankkonto nachweisen. Allerdings ist auch hier eine "European Health Insurance Card" vorausgesetzt. Laut Krankenkasse in Deutschland kann ich mich aber ja überhaupt nicht mehr hier versichern wenn ich dauerhaft nach Norwegen ziehe.

:?: :?: :?: Ich bin total verwirrt..
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon ChristianAC » Mi, 06. Jul 2016, 20:48

@Lara91

2G sind aktuell 185152kr. Wird jeweils am 01.05 des Jahres angepasst.

Mvh

Christian
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon Lara91 » So, 14. Aug 2016, 16:53

Ich habe nochmal eine Frage:
Gesetzt den Fall man bekommt als nicht verheirateter Partner aufgrund der Cohabitant Regel seine P-Nummer, ist man dann automatisch über den Partner mit in der Norwegischen Krankenversicherung?

Hatte das gerade auf folgender Seite gelesen und konnte es aber kaum glauben :D : http://www.trolljenta.no/auswandern/inNorge#section2

Liebe Grüße :)
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon der westfale » So, 14. Aug 2016, 17:40

Hei


Sobald du eine norwegische P-Nummer hast bist du automatisch Krankenversichert.


Gruss
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon Lara91 » Di, 16. Aug 2016, 23:20

Danke :)
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon Urmel2306 » Mi, 26. Okt 2016, 21:44

Hei,

mein Mann war in der Anfangsphase hier ( noch kein Job und keine P-Nummer) weiterhin in Deutschlan versichert.

Privat bei einer gesetzlichen KK , ging ohne Probleme

Gruß

Julia
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Re: KV ohne Beschäftigung // Studium // Aufenthaltsgenehmigu

Beitragvon ChristianAC » Do, 27. Okt 2016, 17:39

Spannene wird es, wenn die KV dann zahlen soll.
Vielfach enthalten die Verträge zeitliche Begrenzungen, was die Länge des Auslandsaufenthalt angeht.
Bei speziellen Sachen kann es auch passieren, dass Vergleichspreise aus Deutschland angesetzt. Da droht
es dann, dass man auf der Differenz sitzen bleibt.

Mvh

Christian
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