Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

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Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon Jens_NO » Di, 26. Apr 2022, 21:20

Hallo zusammen,

ich plane einen längeren Aufenthalt in Norwegen ab dem Herbst, ich bin bei der Planung aber noch in der Startphase. Ich würde gerne nach der Ankunft schnellst möglich bei der Polizei eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und könnte aus meiner Sicht ausreichend Vermögen nachweisen. Ich hatte von ca. 15.000 EUR als Bank-Guthaben sowie dem Nachweis einer Krankenversicherung gelesen, stimmt das? Bekommt man derart eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Polizei? Bekommt man derart dann auch eine D- / P-Nummer? Wäre das der richtige Weg?

Da ich erst begonnen habe, Norsk zu lernen, sehe ich noch keine guten Chancen, als Bauingenieur einen Job zu finden. Ich würde mich vor Ort insofern zu Beginn auch nach anderen Jobs umschauen. Ich wollte mich dann in Norwegen um alles kümmern und mich dann dort orientieren. (Ich bin bis Herbst noch hier in D beruflich gebunden, insofern noch zeitlich sehr gebunden)

Unklar ist für mich außerdem das Thema Adresse. Am liebsten würde ich zu Beginn erst einmal ganz ungezwungen unseren Wohnwagen dort nutzen. Dann habe ich aber das Problem, daß ich keine Adresse angeben kann. Oder gibt es vor Ort (Region Bergen) nette Menschen, wo man gegen einen vertretbaren Geldbetrag stehen und dies als Adresse angeben kann?

Besten Dank schon für hilfreiche Antworten!
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Re: Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon HeidiSt » So, 05. Jun 2022, 21:00

Hei Jens,
ja es besteht die Moeglichkeit dass Du mit dem Einkommensnachweiss von 158 621 nok im Jahr + Krankenversicherung Dich polizeilich registrieren kannst , dann auch bei der steuerbehoerde melden kannst und eine D nr beantragen kannst . Es kann Dir aber kein netter bergenser eine feste Wohnadresse fuer Deine Wohnwagen verkaufen ;)
Sobald Du einen Arbbeitsvertrag hast musst Du dann deine Aufenthaltsgenemigung wieder aendern - das ist wichtig.
VielGlueck bei der Arbeits und Wohnungssuche :)
Mvh Heidi
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Re: Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon Jens_NO » Sa, 16. Jul 2022, 18:07

HeidiSt hat geschrieben:Hei Jens,
ja es besteht die Moeglichkeit dass Du mit dem Einkommensnachweiss von 158 621 nok im Jahr + Krankenversicherung Dich polizeilich registrieren kannst , dann auch bei der steuerbehoerde melden kannst und eine D nr beantragen kannst . Es kann Dir aber kein netter bergenser eine feste Wohnadresse fuer Deine Wohnwagen verkaufen ;)
Sobald Du einen Arbbeitsvertrag hast musst Du dann deine Aufenthaltsgenemigung wieder aendern - das ist wichtig.
VielGlueck bei der Arbeits und Wohnungssuche :)
Mvh Heidi


Hallo Heidi, vielen Dank f+ür die Antwort!
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Re: Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon ChristianAC » So, 17. Jul 2022, 12:20

Das entspricht so grob dem Mindestvermögen was verlangt wird.

Es sollte aber klar sein, daß das jedes Jahr neu Cash, vor Steuern verlangt wird und daß das in Region fällt,
……zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel
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Re: Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon Særling » Mo, 18. Jul 2022, 8:19

Hallo Jens

Die 158.621,- Kronen im Jahr (2022) erlauben Dir zwar formell den "Aufenthalt mit eigenen Mitteln", damit kommt man insbesondere in einem Ballungsgebiet wie z.B. Bergen nicht weit.
Könntest Du irgendwo umsonst wohnen, käme man damit aber hin.
Ansonsten wird es mit umgerechnet etwa 13.000,- Kronen im Monat echt sehr sehr eng.

Unabhängig von der finanziellen Seite darfst Du Dich ohnehin bis zu einem halben Jahr in Norwegen als Arbeitssuchender aufhalten.
Drei Monate ohne Registrierung, ab drei Monaten (bis zu ingesamt sechs) mit Registrierung.

Ich persönlich finde es sehr gewagt zuerst auszuwandern, und dann erst eine Arbeit zu suchen.
Das kann klappen, kann aber auch richtig schiefgehen.

Hättest Du bei Deinem Plan denn notfalls noch einen Rückkehrort in Deutschland, für den Fall dass es nicht innerhalb des halben Jahres klappt, oder falls Dir das Geld (für einen Aufenthalt mit eigenen Mitteln) ausgeht?
Særling
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Re: Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon Jens_NO » Di, 16. Aug 2022, 20:55

ChristianAC hat geschrieben:Das entspricht so grob dem Mindestvermögen was verlangt wird.

Es sollte aber klar sein, daß das jedes Jahr neu Cash, vor Steuern verlangt wird und daß das in Region fällt,
……zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel



Besten Dank für die Antwort!
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Re: Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon Jens_NO » Di, 16. Aug 2022, 21:03

Særling hat geschrieben:Hallo Jens

Die 158.621,- Kronen im Jahr (2022) erlauben Dir zwar formell den "Aufenthalt mit eigenen Mitteln", damit kommt man insbesondere in einem Ballungsgebiet wie z.B. Bergen nicht weit.
Könntest Du irgendwo umsonst wohnen, käme man damit aber hin.
Ansonsten wird es mit umgerechnet etwa 13.000,- Kronen im Monat echt sehr sehr eng.

Unabhängig von der finanziellen Seite darfst Du Dich ohnehin bis zu einem halben Jahr in Norwegen als Arbeitssuchender aufhalten.
Drei Monate ohne Registrierung, ab drei Monaten (bis zu ingesamt sechs) mit Registrierung.

Ich persönlich finde es sehr gewagt zuerst auszuwandern, und dann erst eine Arbeit zu suchen.
Das kann klappen, kann aber auch richtig schiefgehen.

Hättest Du bei Deinem Plan denn notfalls noch einen Rückkehrort in Deutschland, für den Fall dass es nicht innerhalb des halben Jahres klappt, oder falls Dir das Geld (für einen Aufenthalt mit eigenen Mitteln) ausgeht?


Hallo Saerling,
erst einmal besten Dank für die Antwort - ich komme leider erst heute dazu, hierauf zu reagieren.
Ich habe einen ausreichnden finanziellen Puffer und wollte mir - falls es in NOR nicht klappt - auch die Option offen halten, im Frühjahr in den deutschen Arbeitsmarkt zurückzukehren. Ich bin Bauingenieur mit vielfältigen Qualifikationen und sehe kein Problem, ggf. wieder einen Job hier in D zu finden.

Ist es wirklich so, daß man nach der Registrierung nur noch 3 Monate sich in NOR aufhalten kann? Ich frage deshalb, weil ich mich möglichst schnell registrieren lassen wollte.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon Særling » Mi, 17. Aug 2022, 6:46

Jens_NO hat geschrieben:
Ist es wirklich so, daß man nach der Registrierung nur noch 3 Monate sich in NOR aufhalten kann? Ich frage deshalb, weil ich mich möglichst schnell registrieren lassen wollte.


Gute Frage!

Ich hatte bisher noch die alte (und nicht ganz eindeutige) Information vom UDI im Kopf.
Aber eben nochmal nachgeschaut, und die Formulierung ist seither offenbar klarer formuliert worden.

Zitat:
"Du kan være i Norge i seks måneder for å søke jobb. Oppholdstiden regnes fra du reiser inn til Norge, og du må dokumentere innreisedatoen din. Du skal møte opp hos politiet innen tre måneder etter du reiste inn."


"Innen tre måneder etter du reiste inn" bedeutet dass man sich eigentlich auch gleich am Anfang registrieren kann.

Falls Du das so machen willst, würde ich versuchen noch vor der Einreise einen Termin zu vereinbaren, denn die Wartezeiten auf die Termine können manchmal sehr lang sein.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon Jens_NO » Do, 25. Aug 2022, 20:27

Ja, so hatte ich mir das auch gedacht und mich bereits dort angemeldet. Mein Termin ist am 21.10.. Besten Dank für die Antwort und viele Grüße.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon Særling » Mo, 29. Aug 2022, 6:56

Dann mal viel Glück für die Jobsuche!
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Re: Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon Jens_NO » Mi, 23. Nov 2022, 11:18

Hallo zusammen,
nun möchte ich zum Abschluß gerne noch kurz über meinen Termin vom 21.10. beim SUA in Stavanger berichten. Ich legte einen Nachweis über eine Krankenversicherung (derzeit Familienversicherung in Deutschland, lt. AOK besteht diese auch bei Aufenthalt in Norwegen über mehrere Wochen) sowie einen Nachweis über ein ausreichendes Vermögen (Schreiben meiner Bank mit Saldenbestätigung über 17.000 EUR) vor und erhielt wegen meines geplanten längeren Aufenthaltes in Norwegen einen "Registreringsbevis". Es ist also bestens gelaufen bei dem Termin.
Viele Grüße
Jens
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Re: Aufenthaltsgenehmigung / ausreichendes Vermögen

Beitragvon Særling » Mi, 23. Nov 2022, 13:31

Dann muss es jetzt nur noch mit der Jobsuche klappen.
Viel Glück!
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