von Mulli » So, 04. Jun 2023, 15:02
Hei,
ich habe letztes Jahr einen erst 2 Monate alten Kofferanhänger (den ich für den Umzug verwendet habe) nach Norwegen eingeführt und bin eigentlich davon ausgegangen, die Mwst. hier bezahlen zu müssen. Der freundliche Zöllner hat sich ein Bild vom Anhänger zeigen lassen. Ich musste nichts bezahlen, weil er als gebrauchtes Umzugsgut zählte. Ich meine mich daran zu erinnern, dass er gefragt hat, ob man da drin schlafen kann, das habe ich verneint. Daher rate ich Dir sicherheitshalber beim Zoll direkt nachzufragen welche Regelung bei Wohnwagen gilt. Die Mwst müsstest Du aber nur auf den Zeitwert bezahlen und dafür reicht (wie bei Autos auch) ein einfachstes Gutachten von einem Händler. Ich hatte ein Schreiben, indem nur die Fahrzeugdaten angegeben waren mit dem Satz, das KFZ hat einen angenommen Verkaufspreis von xx €. Das hat gereicht. Beim Zweitwagen Saab gibts keine Händler mehr, da habe ich von wirkaufendeinauto den online berechneten Preis genommen, wurde ebenfalls als Ausdruck akzeptiert.