Personennummer

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Personennummer

Beitragvon bamsemums » Mi, 08. Jun 2005, 11:39

Hei!
Gibt es eine Möglichkeit die Personennummer schon bevor ich nach Norwegen gehe hier in Deutschland zu beantragen?

Gruß Bamsemums
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Re: Personennummer

Beitragvon kwierny » Mi, 08. Jun 2005, 11:54

Hei, darüber wurde letztens erst hier geschrieben. Vielleich hast du ja glück und findest die alten Beiträge. Ich glaube, es ist max.3-4 Wochen her. Aber vielleicht hat ja jemand auch den passenden link dazu!
Hilsen Kathrin
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Re: Personennummer

Beitragvon mcjobo » Mi, 08. Jun 2005, 13:47

Hei

Ich hab der Botschaft eine meil geschrieben mit dieser Frage und nicht einmahl eine Antwort darauf erhalten.

Ich denke der normale Weg ist es einfach sofort zu beantragen wenn du hier in Norwegen bist. So doof es ist am Anfang.

So hab ich es bis jetzt auch bei allen anderen verstanden das sie es so gemacht haben.

hilsen mcjobo
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Re: Personennummer

Beitragvon Alsterix » Mi, 08. Jun 2005, 16:24

Auch wenn wir uns in der Tat wiederholen :D :

Du kannst zunaechstmal nicht einfach so eine Personennummer beantragen, die bekommst Du erst nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (durch das UDI=die Auslaenderbehoerde in Oslo) und der Anmeldung beim Folkeregister. Also nochmal der Weg im Einzelnen :

1. Aufenthaltserlaubnis beantragen
Das macht man normalerweise ueber die Polizei der neuen Wohnortgemeinde, die leitet den Antrag weiter an das UDI. Fuer die Aufenthaltserlaubnis brauchst Du neben Pass oder Personalausweis ein paar Passbilder, die Geburtsurkunde, einen Nachweis des Wohnsitzes (also in der Regel den Mietvertrag oder Eigentumsnachweis oder eine Bescheinigung des Samboers) sowie - je nach Status des Aufenthalts - einen Nachweis ueber die Finanzierung (also normalerweise den Arbeitsvertrag, eine Bescheinigung ueber ein au-pair-Verhaeltnis oder ein Studium oder Praktikum nebst eben geeigneten Unterlagen die einen Nachweis erbringen dass man dem norwegischen Staat nicht auf der Tasche liegen wird... :D ).
Diesen Teil kann man - wenn denn vorab wirklich schon Arbeitsvertrag & Mietvertrag vorliegen auch ueber eine norwegische Auslandsvertretung beantragen. Angeblich machen das manchmal sogar schon Arbeitgeber in Norge fuer ihre im Ausland rekrutierten Mitarbeiter oder Praktikanten. Letzteres macht allerdings eher Sinn bei Personen von ausserhalb der EU bzw. des EOS, weil dieser Personenkreis ausserdem noch eine Arbeitserlaubnis benoetigt.
Natuerlich gibts noch etliche Sonderfaelle - etwa Heirat/Familienzusammenfuehrung usw. - da geh ich hier nun nicht auch noch drauf ein.....

2. Anmeldung zum Folkeregister
Nach der Einreise nach Norge marschiert man mit der Aufenthaltserlaubnis vom UDI zum Folkeregister der neuen Wohnsitzgemeinde und meldet sich da an. Dann bekommt man von denen eine Anmeldebestaetigung (bostedsbevis) sowie nach einiger Zeit die Personennummer und die Steuerkarte. Angeblich ist es auch fuer diesen Behoerdengang moeglich jemand anderen zu bevollmaechtigen, dazu kann ich aber ebensowenig etwas sagen wie zu der Frage ob das auch ein zukuenftiger Arbeitgeber etc. erledigen kann. In den meisten Faellen wird das aber wohl schon deswegen nix werden weil weder Arbeits- noch Mietvertrag vorab vorliegen; dann muss man eben am Anfang in Norge diese Wartezeit ohne P-Nummer durchstehen. In der Praxis scheint das wie viele andere Behoerdendinge sonst auch regional und nach Lust und Laune auch Abweichungen zu geben, etwa dass das mitunter auch mal ratzfatz geht.. :wink:


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Re: Personennummer

Beitragvon lyskaster » Mi, 08. Jun 2005, 18:49

Hallo,

wie läuft das denn nochmal, wenn man schon von einem vorherigen Aufenthalt eine Fødselsnummer hat?
War das nicht so, dass man dann bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung angeben musste, dass man bereits eine Nummer hat und diese dann wieder "aktiviert" wird?
Oder gibt es da noch weiteren bürokratischen Aufwand?

Viele Grüße

Jörn
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Re: Personennummer

Beitragvon Alsterix » Mi, 08. Jun 2005, 19:59

Da ich dieses "Problem" ja nun leider nicht hatte bin ich nicht ganz sicher.
Aber auf jeden Fall behältst Du dann die alte P-Nummer lebenslang.
Insoweit muss das natürlich für eine neue Opholdstillatelse angegeben werden, was darüber hinaus noch nötig sein sollte - sorry, da fällt mir nix zu ein.


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Re: Personennummer

Beitragvon trolljenta » Mi, 08. Jun 2005, 21:53

wenn man schon von einem vorherigem Aufenthalt in Norwegen eine Personennummer hat muss diese angegeben werden wenn man erneut in Norwegen ein Aufenthaltsgenehmigung beantragt.
Da man die Personennummer ja lebenslang behält verkürzt sich der Behøredenweg enorm, da man ja das wichtigste schon hat.

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Re: Personennummer

Beitragvon greeneye » Mi, 08. Jun 2005, 22:11

Als wir nach Norwegen ausgewandert sind, haben wir uns im Vorwege bei der örtlichen Bank (damals noch Gjensidige NOR) ein Konto zugelegt und die Bank hat für uns eine vorläufige Personennummer beantragt und auch bekommen. Somit waren wir von ersten Tag an in Norwegen "geschäftsfähig", was ohne Personennummer nun ja nicht funktioniert. Die "richtige" Personennummer bekamen wir nach einer Rekordzeit von 4 (in Worten vier) Tagen. Da waren die Behörden hier wirklich sehr, sehr hilfreich und freundlich...
hat vielleicht was damit zu tun, dass die froh waren, endlich wieder 'nen Zahnarzt am Ort zu haben :wink:
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