Auch wenn wir uns in der Tat wiederholen
:
Du kannst zunaechstmal nicht einfach so eine Personennummer beantragen, die bekommst Du erst nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (durch das UDI=die Auslaenderbehoerde in Oslo) und der Anmeldung beim Folkeregister. Also nochmal der Weg im Einzelnen :
1. Aufenthaltserlaubnis beantragen
Das macht man normalerweise ueber die Polizei der neuen Wohnortgemeinde, die leitet den Antrag weiter an das UDI. Fuer die Aufenthaltserlaubnis brauchst Du neben Pass oder Personalausweis ein paar Passbilder, die Geburtsurkunde, einen Nachweis des Wohnsitzes (also in der Regel den Mietvertrag oder Eigentumsnachweis oder eine Bescheinigung des Samboers) sowie - je nach Status des Aufenthalts - einen Nachweis ueber die Finanzierung (also normalerweise den Arbeitsvertrag, eine Bescheinigung ueber ein au-pair-Verhaeltnis oder ein Studium oder Praktikum nebst eben geeigneten Unterlagen die einen Nachweis erbringen dass man dem norwegischen Staat nicht auf der Tasche liegen wird...
).
Diesen Teil kann man - wenn denn vorab wirklich schon Arbeitsvertrag & Mietvertrag vorliegen auch ueber eine norwegische Auslandsvertretung beantragen. Angeblich machen das manchmal sogar schon Arbeitgeber in Norge fuer ihre im Ausland rekrutierten Mitarbeiter oder Praktikanten. Letzteres macht allerdings eher Sinn bei Personen von ausserhalb der EU bzw. des EOS, weil dieser Personenkreis ausserdem noch eine Arbeitserlaubnis benoetigt.
Natuerlich gibts noch etliche Sonderfaelle - etwa Heirat/Familienzusammenfuehrung usw. - da geh ich hier nun nicht auch noch drauf ein.....
2. Anmeldung zum Folkeregister
Nach der Einreise nach Norge marschiert man mit der Aufenthaltserlaubnis vom UDI zum Folkeregister der neuen Wohnsitzgemeinde und meldet sich da an. Dann bekommt man von denen eine Anmeldebestaetigung (bostedsbevis) sowie nach einiger Zeit die Personennummer und die Steuerkarte. Angeblich ist es auch fuer diesen Behoerdengang moeglich jemand anderen zu bevollmaechtigen, dazu kann ich aber ebensowenig etwas sagen wie zu der Frage ob das auch ein zukuenftiger Arbeitgeber etc. erledigen kann. In den meisten Faellen wird das aber wohl schon deswegen nix werden weil weder Arbeits- noch Mietvertrag vorab vorliegen; dann muss man eben am Anfang in Norge diese Wartezeit ohne P-Nummer durchstehen. In der Praxis scheint das wie viele andere Behoerdendinge sonst auch regional und nach Lust und Laune auch Abweichungen zu geben, etwa dass das mitunter auch mal ratzfatz geht..
alsterix