Vom Fach ist übertrieben, ich bin auch bloß Student
Ich habe das Gefühl, das sind Entscheidungen, die nicht zwischen Tür und Angel gefällt werden sollten.
Tipps, Hinweise meinerseits:
- Google einfach mal alle möglichen Gesellschaftsformen, ich habe sie ja bereits genannt: Einzelunternehmung, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Du wirst die wesentlichen Eigenschaften finden.
- Wenn Du Dir nicht mal sicher bist, ob Deine Kollegin dabei sein soll, schließt sich alles aus, bis auf die Einzelunternehmung, da bei den restlichen Personengesellschaften immer mind. 2 Gesellschafter notwendig sind. Bei der Einzelunternehmung, das habe ich jetzt mal nachgeschaut, kannst Du die Unternehmung aber nicht irgendwie nennen, sie heißt dann halt Marvin + Nachname oder M. + Nachname.
- Die Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden. Die sind also erster Ansprechpartner. Allerdings kann ich mich noch daran erinnern, dass es gewisse Freibeträge gibt. Du darfst also pro Jahr Umsätze machen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Weiß allerdings nicht mehr wieviel das ist. Ich gehe davon aus, dass Du darunter legst.
Bevor Du allerdings irgendwelche Abenteuer eingehst, würde ich Dir dringend empfehlen, mal ins Umsatzsteuergesetz zu schauen. Es gibt sehr preiswerte Bücher, die die wichtigsten Steuergesetze vereinen.
Insbesondere von Bedeutung sollten dann noch das Einkommensteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz sein.
Zur Gewerbesteuer hatte ich ja bereits etwas gesagt. Aber um die Einkommensteuer musst Du Dich natürlich auch kümmern. Noch nicht bei 400 Euro im Monat aber spätestens bei 7.664 Euro netto im Jahr.
Die Sozialversicherungen werden vorher ein Problem. Eigentlich sind sie kein Problem, solange man unter 400 Euro bleibt, das weißt Du ja aber das trifft nun ja offenbar nicht mehr zu. Auch dazu solltest Du Dich informieren, zur Not beim Arbeitsamt.
- Noch zum Unterschied GbR - oHG: wie gesagt: eine oHG muss im Handelsregister eingetragen werden. Die vertretung und Geschäftsführung ist nicht so starr und die Gewinnverteilung bzw. Entnahmen sind wesentlich unkomplizierter: Soweit ich mich erinnere, ist eine Entnahme von Geld bei der GbR erst dann möglich, wenn der Zweck der GbR erfüllt ist und somit die GbR aufgelöst wird. Zwar ist auch vorher schon Entnahme möglich aber nicht ohne Weiteres.
Du siehst, es gibt tausend Dinge, über die man sich informieren muss.
Erst Recht, wenn Du nun auch nochausländische Rechtsformen in Betracht ziehst. Und vor allem, immer: Buchhaltung, was Du nicht unterschätzen solltest.
Ich würde eher davon abraten, eine Gesellschaft zu gründen. Lass Dir von den Firmen lieber Dienst- oder Werkverträge geben, die als Ziel eine bestimmte Leistung beinhalten und Du danach entlohnt wirst.