Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

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Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon Grønn Demon » Do, 25. Aug 2005, 20:42

Hallo,

ich erstelle derzeit zusammen mit einer Bekannten fuer eine Firma die neue Homepage eines Projekts.
Wenn das gut læuft, werden wir fuer die Firma wohl noch mehr machen - dann bin ich aber evtl. schon in Norwegen. Wir wuerden dann ueber Telefon und Email kommunizieren

Ich erwæge auch, ohnehin eine Firma zu gruenden.

Was ist da sinnvoll?
Ich gruende und stelle sie an? Oder in Deutschland gruenden? Oder erst mal ganz ohne Firmengruendung? Oder wie?
Wir wollen natuerlich møglichst wenig Steuern zahlen ;).
Grønn Demon
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon Heli » Do, 25. Aug 2005, 22:33

Hei,

nur zwei Dinge sind sicher: der Tod und die Steuer.

Nun, generell gilt, wenn Du eine geschäftliche Tätigkeit aufnehmen willst, mußt Du ein Gewerbe anmelden. Dies ist in Norwegen recht unkompliziert und daher meiner Meinung nach empfehlenswerter. Allerdings hängt das von der jeweiligen Situation ab.

Vielleicht fällt mir mehr dazu ein, wenn Du Dein Vorhaben ein wenig (natürlich ohne Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren :D ) näher beschreibst.

Grüße aus Larvik!
Heli
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon Grønn Demon » Do, 25. Aug 2005, 22:38

Mit der Frau geht es um Webdesign. So etwas wuerde ich dort evtl. auch aufziehen (hat ein serbischer Internetfreund auch gemacht, und es läuft wohl sehr gut).

Ferner habe ich eine Idee für eine Software für Mobiltelefone, die ich gern verkaufen würde.

Ist natürlich immer auch eine Frage, wie so etwas wirkt. Eine "Grønn-Demon GmbH" ist natuerlich schicker als nur "Grønn Demon" mit USt.-Nr.
Aber dann spielen eben Sachen wie die Einlage etc. eine Rolle.

Ich habe derzeit auch keinen, der als Wirtschaftsmensch einsteigen kønnte (wie bei Gruendungen ja i.d.R. geraten wird). Aber ich denke auch nicht, dass ich das brauche; wie gesagt, es geht erst mal um Webdesign (bzw. andere Auftragsarbeiten) und diese mobile Anwendung.

Gruss
Marvin
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon Kjetil » Do, 25. Aug 2005, 23:04

Zum Norwegischen kann ich Dir definitiv nichts sagen. Zum Deutschen ein wenig mehr.
Ich denke, eine Kapitalgesellschaft kommt für Euch nicht in Frage, also auch keine GmbH, da die gesetzliche Stammeinlage 25.000 Euro beträgt. Vermute, das übersteigt noch Euer Budget :)
(Von AGs reden wir mal gar nicht erst)

Also bleiben noch Personengesellschaften:

1) Einzelunternehmung: wie der Name schon sagt: nur ein Gesellschafter und soweit ich mir das denke auch keine Mitarbeiter. Und es gibt keine hübsche Endung hinter dem Namen.

2) Besellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Ist Euch wohl am ehesten zu raten. Der Geschäftsbetrieb kann ohne jede Eintragung oder Einlage jederzeit aufgenommen werden und es gibt eine Namensverlängerung, im Sinne von Grønn Demon GbR. Nachteil ist in der Regel, dass jeder Gesellschafter die gleichen Rechte und Pflichten hat und, dass alles gemeinsam vertreten (also wohl auch unterschrieben) werden muss. Es ist also unbequem, was aber bei einer 2-Mann-GbR nicht das Problem sein sollte. (§ 705-740 BGB)

3) Offene Handelsgesellschaft (oHG): Unterschied zur GbR: bedarf einer Eintragung ins Handelsregister. Vertretung ähnlich kann jeder einzeln übernehmen, außer bei außergewöhnlichen Geschäften. (§ 105-160 HGB; §§ 705-740 BGB)

Problem bei Personengesellschaften immer: persönliche Haftung, auch für die Schulden des jeweils anderen und Gewinnverteilung immer nach Köpfen (weitestgehend)
Vorteil immer: kaum Gründungskosten, keine Einlagen notwendig, keine Publizitätspflichten.
Aber: als Gewerbetreibender immer Buchhaltungspflichten! + Gewerbesteuer.

Als Gewerbebetrieb gilt jede
selbständige nachhaltige Betätigung,
die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und
sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.


Bleibt noch die Kommanditgesellschaft (KG), bietet sich aber nicht an, ist wie oHG, mit dem Unterschied, dass einer der Gesellschafter nichts weiter macht, als sein Geld zur Verfügung zu stellen.
Kjetil
 
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon Grønn Demon » Do, 25. Aug 2005, 23:20

Hallo Kjetil,

vielen Dank fuer deine Antwort!

Da du ja offensichtlich vom Fach bist:
Wie mach ich denn das mit der Steuer jetzt?

Ich hab meinem Kunden ins Angebot geschrieben, dass der Preis inkl. Mehrwertsteuer ist.
Wie muss ich die abfuehren?
Ich bin 18 und habe nebenher noch einen 400-Euro-Job in Berlin.
Und wie ist das mit der Krankenversicherung? Ab einem bestimmten Betrag muss ich mich doch selbst versichern, oder? Momentan bin ich noch in der Familienversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen oHG und GbR? Das klingt doch praktischer, dass die Vertretung jeder einzeln uebernehmen kann.

Gewinnverteilung... ich weiss noch nicht, ob ich meine Bekannte bei meinem norwegischen Projekt dabeihaben will, immerhin ist es doch kompliziert, sich nicht direkt treffen zu kønnen.
Ich møchte aber eben unbedingt die Website fuer die Berliner Firma noch mit erstellen (Geld kann man als Student immer gebrauchen :wink: ).

Wie ist das uebrigens mit einer British Ltd.?

Gruss
Marvin
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon Kjetil » Do, 25. Aug 2005, 23:50

Vom Fach ist übertrieben, ich bin auch bloß Student ;)
Ich habe das Gefühl, das sind Entscheidungen, die nicht zwischen Tür und Angel gefällt werden sollten.

Tipps, Hinweise meinerseits:

- Google einfach mal alle möglichen Gesellschaftsformen, ich habe sie ja bereits genannt: Einzelunternehmung, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Du wirst die wesentlichen Eigenschaften finden.

- Wenn Du Dir nicht mal sicher bist, ob Deine Kollegin dabei sein soll, schließt sich alles aus, bis auf die Einzelunternehmung, da bei den restlichen Personengesellschaften immer mind. 2 Gesellschafter notwendig sind. Bei der Einzelunternehmung, das habe ich jetzt mal nachgeschaut, kannst Du die Unternehmung aber nicht irgendwie nennen, sie heißt dann halt Marvin + Nachname oder M. + Nachname.

- Die Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden. Die sind also erster Ansprechpartner. Allerdings kann ich mich noch daran erinnern, dass es gewisse Freibeträge gibt. Du darfst also pro Jahr Umsätze machen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Weiß allerdings nicht mehr wieviel das ist. Ich gehe davon aus, dass Du darunter legst.
Bevor Du allerdings irgendwelche Abenteuer eingehst, würde ich Dir dringend empfehlen, mal ins Umsatzsteuergesetz zu schauen. Es gibt sehr preiswerte Bücher, die die wichtigsten Steuergesetze vereinen.
Insbesondere von Bedeutung sollten dann noch das Einkommensteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz sein.

Zur Gewerbesteuer hatte ich ja bereits etwas gesagt. Aber um die Einkommensteuer musst Du Dich natürlich auch kümmern. Noch nicht bei 400 Euro im Monat aber spätestens bei 7.664 Euro netto im Jahr.
Die Sozialversicherungen werden vorher ein Problem. Eigentlich sind sie kein Problem, solange man unter 400 Euro bleibt, das weißt Du ja aber das trifft nun ja offenbar nicht mehr zu. Auch dazu solltest Du Dich informieren, zur Not beim Arbeitsamt.

- Noch zum Unterschied GbR - oHG: wie gesagt: eine oHG muss im Handelsregister eingetragen werden. Die vertretung und Geschäftsführung ist nicht so starr und die Gewinnverteilung bzw. Entnahmen sind wesentlich unkomplizierter: Soweit ich mich erinnere, ist eine Entnahme von Geld bei der GbR erst dann möglich, wenn der Zweck der GbR erfüllt ist und somit die GbR aufgelöst wird. Zwar ist auch vorher schon Entnahme möglich aber nicht ohne Weiteres.

Du siehst, es gibt tausend Dinge, über die man sich informieren muss.
Erst Recht, wenn Du nun auch nochausländische Rechtsformen in Betracht ziehst. Und vor allem, immer: Buchhaltung, was Du nicht unterschätzen solltest.

Ich würde eher davon abraten, eine Gesellschaft zu gründen. Lass Dir von den Firmen lieber Dienst- oder Werkverträge geben, die als Ziel eine bestimmte Leistung beinhalten und Du danach entlohnt wirst.
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon oter » Fr, 26. Aug 2005, 0:12

Grønn Demon hat geschrieben:Ich hab meinem Kunden ins Angebot geschrieben, dass der Preis inkl. Mehrwertsteuer ist.
Wie muss ich die abfuehren?


Vorsicht, ohne Gewerbeschein darfst Du die Umsatzsteuer (in dem Fall die "Mehrwertsteuer") NICHT in Rechnungen und Angeboten ausweisen!

Ich selbst mache ebenfalls ein kleines Gewerbe mit Webdesign und Internetdienstleistungen und bin "hauptberuflich" Student. Die Gewerbeanmeldung ist als Einzelunternehmer kein Akt, Du gehst zum Gewerbeamt der Stadt und meldest ein Gewerbe an. Kostet ungefährt 20 Euro, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Da ich weiß dass Du ohnehin demnächst studieren möchtest würde ich Dir empfehlen Dich schonmal einfach einzuschreiben, denn als Student hast Du es mit den notwendigen Versicherungen leichter. Dabei ist aber zu beachten dass Deine Umsätze nicht den Schluss nahelegen, dass Du mehr als 20 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest, denn sonst verlierst Du den Status als ordentlicher Student und somit die entsprechenden Vorteile.

Es ändert sich nicht viel, außer dass Du die Umsatzsteuer ausweisen kannst (ist für Firmenkunden immer interessant!) und Steuererklärungspflichtig wirst. In der Anfangszeit musst Du vermutlich noch monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.

Gruß, oter
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon oter » Fr, 26. Aug 2005, 0:16

Kjetil hat geschrieben:
Lass Dir von den Firmen lieber Dienst- oder Werkverträge geben, die als Ziel eine bestimmte Leistung beinhalten und Du danach entlohnt wirst.


Das kommt schon ein bischen auf den konkreten Fall an, wenn es aber tatsächlich so ist dass es vornehmlich so ist dass es vorerst nur um einen einzigen Auftrag geht, so ist das sicher der bessere Weg!
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon tomboll » Fr, 26. Aug 2005, 11:03

Ich würde dringend empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen. Klar, das kostet was, aber der wird dir alle deine Fragen beantworten und man spart sich u.U. viel Ärger.

Wenn ich hier lese, dass Umsatzsteuer als Nichtunternehmer ausgewiesen werden soll - oweia.
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon Bjørn » Fr, 26. Aug 2005, 11:24

tomboll hat geschrieben:Ich würde dringend empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen. Klar, das kostet was, aber der wird dir alle deine Fragen beantworten und man spart sich u.U. viel Ärger.


Warum denn immer so kompliziert (mit der Hand um den Kopf am Ohr vorbei in den Mund :wink: )

Ein Anruf beim zuständigen Finanzamt genügt. Sofortige, kompetente Auskunft ohne Wartezeit und völlig ohne Kostenaufwand
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon tomboll » Fr, 26. Aug 2005, 11:29

Die Finanzämter beantworten dir (wenn du Glück hast auch korrekt) eine spezielle Frage - z.B. zur Umsatzsteuer. Die beraten aber nicht, dürfen sie auch gar nicht.
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon Bjørn » Fr, 26. Aug 2005, 11:40

Richtig, tomboll, meine Aussage gilt auch nur für die Frage der MwSt-Erhebung. Das Thema "Rechtsform des Gewerbes" ist da wieder ne andere Baustelle. Hier wäre ein Steuer- oder Wirtschaftsberater angesagt.
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon Kjetil » Fr, 26. Aug 2005, 11:50

tomboll hat geschrieben:
Wenn ich hier lese, dass Umsatzsteuer als Nichtunternehmer ausgewiesen werden soll - oweia.


Es steht ja zur Debatte, ob er Unternehmer ist.
Laut UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Darunter ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen zu verstehen.
Und alle Güter und DL sind dann umsatzsteuerpflichtig.
Allerdings gestaltet sich die Sache wieder anders, wenn die DL in Deutschland herstellt, sie aber ans Ausland verkauft. Dann wird die USt im Ausland fällig.
Auf jeden Fall ist es problematisch, einfach mal loszulegen. Schließe mich den anderen und mir selbst an: erstmal informieren: mind. beim Finanzamt und Arbeitsamt.
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon Heli » Fr, 26. Aug 2005, 11:54

Hallo,

so wie ich sehe überschlagen sich die Tips. Ist ja auch gut so...

Wie ich das bisher einschätze ist für Dich die deutsche Einzelunternehmung vorerst die beste Lösung. Alle anderen Personengesellschaften ändern nichts an der Steuersituation, machen die Sache nur formal komplizierter. Als Einzelunternehmer bist Du der ESt. unterworfen, so wie ein Angestellter auch - kannst aber alle Kosten verrechnen. Im Anfangsstadium sollten somit keine Steuern anfallen.

Mit dieser Konstellation kannst Du unter gewissen Bedingungen einzelne Rechnungen ohne MwSt. an norwegische Kunden ausstellen. Gerne schicke ich Dir einen Link wo Du Näheres nachlesen kannst.

Falls Du regelmäßig Kunden in Norwegen hast, würde ich Dir die Gründung einer norwegischen AS empfehlen. Ich habe damit bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Dazu brauchst Du 100.000 kr auf einem Bankkonto und ca. 10.000 kr. für Gebühren. Das Stammkapital kann man sich auch privat leihen und wieder zurückführen. Die müssen nicht im Unternehmen verbleiben.

Viele Grüße aus dem sonnigen Larvik!
Heli
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Re: Gemeinschaftsfirma Norwegen - Deutschland

Beitragvon tomboll » Fr, 26. Aug 2005, 12:15

Kjetil hat geschrieben:Es steht ja zur Debatte, ob er Unternehmer ist.
Laut UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Darunter ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen zu verstehen.
Und alle Güter und DL sind dann umsatzsteuerpflichtig.


Na ja, nicht ganz. Es gibt auch umsatzsteuerfreie Dienstleistungen (z.B. Vermietung von Wohnraum, viele Bankdienstleistungen usw.) Außerdem gibt es die sog. Kleinunternehmerregelung falls der Vorjahresumsatz <17.500 EUR und der der lfd. Jahres <50.000 EUR.

Wird jedenfalls fälschlicherweise Umsatzsteuer ausgewiesen muss diese trotzdem ans Finanzamt gezahlt werden. Nachträgliche Berichtigung ist u.U. möglich, aber sehr mühsam.

Allerdings gestaltet sich die Sache wieder anders, wenn die DL in Deutschland herstellt, sie aber ans Ausland verkauft. Dann wird die USt im Ausland fällig.


Du meinst den Ort einer sonstigen Leistung. Der kann im Inland sein (dann deutsche Umsatzsteuer) oder im Ausland. Abhängig von der Art der Leistung, ob an Privatperson oder Unternehmer erbracht etc.

Auf jeden Fall ist es problematisch, einfach mal loszulegen. Schließe mich den anderen und mir selbst an: erstmal informieren:


Das ist sicher nicht verkehrt.
tomboll
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