Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Alsterix » Fr, 02. Sep 2005, 20:44

Zunächstmal bin ich durchaus einig mit Dir daß es sich nicht rechnet so ein altes Auto nach Norge einzuführen, es sei denn es wäre ein echter wertvoller Oldtimer.

Das andere - Aufenthaltserlaubnis und Anmeldung - sehe ich als eine direkt zusammengehörige Angelegenheit. Es ist richtig daß spätestens nach sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis nötig ist, andernfalls ist der Aufenthaltsstatus im Lande ungesetzlich. Dazu gehört nach meinem Verständnis beides, also zuerst die Aufenthaltserlaubnis (durch das UDI) und dann die Anmeldung beim Folkeregister. Ich kenne die norwegischen Gesetze und Verordnungen dazu nicht akkurat (muß ich mir glaub ich auch nicht antun).
Ich gehe aber mal ganz einfach davon aus daß in dem Punkt die Vorschriften der beiden Länder sich nicht grundlegend unterscheiden. Wenn doch bitte ich um die entsprechende Information, lerne ja immer gerne dazu...
Vereinfachte Kurzfassung :
Wenn ein Ausländer sich in Deutschland länger als drei Monate aufhalten möchte braucht er dazu eine Aufenthaltserlaubnis und er MUSS sich beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde anmelden. Tut er das nicht dann riskiert er neben der Aufenthaltsgenehmigung auch noch ein Bußgeld :wink: . Wenn ein Deutscher sich in D nicht korrekt ab- oder ummeldet gilt das übrigens im Prinzip ebenso was das Bußgeld angeht...


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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Karsten281 » Fr, 02. Sep 2005, 20:54

Na, in dem Fall müssen wir uns vorher nochmal die gesetzlichen Bestimmungen ansehen. Wahrscheinlich läuft's dann darauf hinaus, daß meine Freundin eine Aufenthaltsgenehmigung und diese Zweijahresgenehmigung beantragt und wir "hoffen", daß das Auto in der Zeit zusammenbricht (eine realistische Annahme). Ich hoffe mal, daß in dem Fall keine Nachzahlung fällig ist.
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Alsterix » Fr, 02. Sep 2005, 22:02

Na dann wollen wir hoffen daß der fahrbare Untersatz nicht gerade zwischen Kautokeino und Hammerfest den Geist aufgibt. Damit nix bezahlt werden muß müssen die Überreste nämlich außer Landes geschafft werden - zwar nicht unbedingt auf den eigenen Rädern, aber jedenfalls wieder raus aus Norge :wink: .


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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Karsten281 » Fr, 02. Sep 2005, 22:10

*grummel*
Das scheint ja ein recht ausgeklügeltes System zu sein, wenn nicht mal ordnungsgemäße Verschrottung anerkannt wird.
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon norwegenbus » Sa, 03. Sep 2005, 7:02

Karsten281 hat geschrieben:*grummel*
Das scheint ja ein recht ausgeklügeltes System zu sein, wenn nicht mal ordnungsgemäße Verschrottung anerkannt wird.


Wenn du den Zusammenbruch rechtzeitig anmeldest :D kann ich ja ordnungsgemäß in D verschrotten !! :wink:
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Heli » Sa, 03. Sep 2005, 9:59

Karsten281 hat geschrieben: Es ging drum, daß meine Freundin (auf die das Auto hier in D übrigens tatsächlich zugelassen ist) zwar mit nach Norwegen kommt, aber dort keinen Wohnsitz beantragen wird.
Dann würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen diesen Aufenthalt als touristisch anzusehen und ihn erstmal bei den Behörden gar nicht zu melden. Praktisch wird Deine Freundin, spätestens wenn Sie einer geregelten Tätigkeit hier nachgehen wird wollen, sich im Folkeregister eintragen müssen. Bis dahin geht es auch ohne Formalitäten. Praktisch ist es ohnehin nicht nachweisbar wer, wo wie lange sich in Norwgen aufhält.

Alsterix hat geschrieben: Damit nix bezahlt werden muß müssen die Überreste nämlich außer Landes geschafft werden - zwar nicht unbedingt auf den eigenen Rädern, aber jedenfalls wieder raus aus Norge .
Alsterixs Gesetzestreue mal in allen Ehren, aber was soll denn das hier? Eine ordnungsmäßige endgültige Abmeldung in Deutschland ist wohl ausreichend. Und wieder mal die Frage, wie denn das praktisch funktionieren soll? Soll ich dem Zoll Fotos einsenden wie ich Blechteile nach Schweden rüberschleife? Also bitte.

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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Alsterix » Sa, 03. Sep 2005, 15:57

Heli hat geschrieben:
Alsterix hat geschrieben: Damit nix bezahlt werden muß müssen die Überreste nämlich außer Landes geschafft werden - zwar nicht unbedingt auf den eigenen Rädern, aber jedenfalls wieder raus aus Norge .

Alsterix`s Gesetzestreue mal in allen Ehren, aber was soll denn das hier? Eine ordnungsmäßige endgültige Abmeldung in Deutschland ist wohl ausreichend. Und wieder mal die Frage, wie denn das praktisch funktionieren soll? Soll ich dem Zoll Fotos einsenden wie ich Blechteile nach Schweden rüberschleife? Also bitte.

Grüße aus dem sonnigen Larvik!


Eine "ordnungsgemäße endgültige Abmeldung in Deutschland" ist in keinem einzigen Land außerhalb der EU ausreichend um die Trümmer unverzollt im Lande zu belassen. Aus gutem Grund beinhalten Auslandsschutzbrief-Versicherungen in aller Regel diese Leistung. Nur weil sich das mit dem Zoll innerhalb der EU mittlerweile bequemerweise erledigt hat bedeutet das noch lange nicht daß es anderswo auch so ist. Vor allem ist Norge aber nunmal nicht Mitglied der EU :D :D :D .

Einige Spezialtransportunternehmen leben auch von derlei Fahrten, das ist also so ungewöhnlich nicht - oft wird es preiswerter sein den Schrott tatsächlich außer Landes zu schaffen (Schweden reicht da ja schon wegen der EU) als zusätzlich zum Ableben des Autos auch noch richtig draufzuzahlen nur für eine norwegische Beisetzung/Entsorgung :wink: .


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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Heli » Sa, 03. Sep 2005, 18:31

Hei,

ich glaube, da hat jemand etwas falsch verstanden.

Ich höre immer Zoll, aber gemeint ist die Engangsavgift - also eine Steuer. Und die steuerbare Handlung ist die Zulassung (=Benutzung) des Fahrzeuges in Norwegen, nicht die Einfuhr desselben. Juristisch betrachtet gibt es keinen "Zoll" auf Fahrzeuge.

D.h. wenn ich ein Fahrzeug einführe und es mir, sagen wir mal aus dekorativen Gründen, in der Garten stelle und mit Topfpflanzen ausstatte, muß ich keine Engangsavgift zahlen. Nur mva. Andererseits ist ein 100%ig in Norwegen hergestelltes Auto "engangsavgift"-pflichtig. Ein Zoll hätte auch die Funktion den Binnenmarkt zu schützen. Die norwegische "engangsavgift" ist aber eine rein fiskalische Schikane.

Persönlich habe ich schon 2 Autos in Norwegen verschrottet - und die werden zum Ausschlachten immer gern angenommen.

Auch beliebt ist der Aufbau eines Fahrzeuges (besonders bei älteren MB Gälendewagen): man kauft ein schrottreifes Modell mit norwegischger Zulassung und importiert ein Gleiches nur wesentlich Neueres. Anschließend baut man auf dem (engangsavgift-relevanten) Fahrgestell des Alten die Karroserie des Neuen auf. Fertig ist ein "engangsavgift"-freier Import.

Mein Nachbar z.B. hat sich zwei gleiche Unfall E-Klassen gekauft und setzt daraus nun eine Funktionsfähige zusammen, die dann (wenn sie mal fertig wird...) dem Zoll vorgeführt wird.

Die Tatsache, daß der Zoll nach Ablauf der vorübergehenden Fahrerlaubnis nachfragt wo das Fahrzeug ist (und man ggf. einen nachweis über die Ausfuhr erbringen muß) ist nur dadurch begründet, daß der Zoll sichergehen will, daß man das Fahrzeug nicht (illegal) weiterhin benutzt.

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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Alsterix » Sa, 03. Sep 2005, 19:41

Heli hat geschrieben:Persönlich habe ich schon 2 Autos in Norwegen verschrottet - und die werden zum Ausschlachten immer gern angenommen.


Vollkommen richtig, es geht nicht um Zoll sondern um Steuern, obwohl diese feinsinnige Unterscheidung eigentlich nur für die formaljuristische Einhaltung der EOS-Verträge von Bedeutung ist. Ola Normann und Otto Normalverbraucher haben bei der Autoeinfuhr nach Norge beim Zoll zu erscheinen und nicht zu knapp Bares abzuliefern, egal wie man das nennt :lol:.

Bei der Verschrottung bin ich vielleicht von falschen Voraussetzungen ausgegangen, u.a. beziehe ich mich auf eine diesbezügliche Auskunft des Hamburger ADAC sowie eben eine Transportfirma von der ich aus eigener Anschauung weiß daß sie im Auftrag u.a. von ADAC und Falck in halb Europa Unfallautos einsammelt und nach Hause überführt. Darunter auch deutsche Autos aus Norwegen, Dänemark und Schweden ebenso wie umgekehrt norwegische Autos aus Mitteleuropa.

Wenn das offiziell möglich ist ein in Deutschland zugelassenes Auto in Norge zu verschrotten ohne Engangsavgift und Moms bezahlen zu müssen sehe ich das zwar als angenehme Erleichterung würde aber auch um genauere Infos bitten was da zu beachten ist.
Ich habe bisher wegen der dort höheren Nachfrage Uralt-Autos nur nach Danmark verkauft zum Ausschlachten bzw. Verschrotten und das war (nach der EU-Mitgliedschaft) problemlos, ebenso die anschliessende Stillegung in D (Kennzeichen an die Zulassungsstelle, Kfz-Schein abgeben, Brief entwerten, Gebühr = fertig).
Die Autos sind aber auch immer an zugelassene Verschrotter gegangen und in Danmark nicht wieder zugelassen worden (höchstens Einzelteile).
Im Falle von Norwegen kann ich mir gerade bei der zoll(ok, steuer-)technisch heiligen Kuh Automobil nur schwer vorstellen daß das ohne bürokratische Prozedur möglich sein soll.


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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon norwegenbus » Sa, 03. Sep 2005, 20:08

Heli hat geschrieben:Persönlich habe ich schon 2 Autos in Norwegen verschrottet - und die werden zum Ausschlachten immer gern angenommen.


Schade - ich hatte gehofft , ich hätte eine neue Geschäftsidee- Autowracks als "EU-Re-Import" . :D . Wird wohl nix . . . .
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Karsten281 » Mo, 05. Sep 2005, 11:29

Na, dann werde ich wohl gelegentlich einer autofahrenden deutschen Touristin mit ADAC-Auslandschutzbrief Asyl gewähren :wink: Was später kommt, wird man sehen. Vielen Dank soweit.
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Grønn Demon » Di, 13. Sep 2005, 11:11

Ich habe in Oslo noch einmal beim Zoll am Flughafen nachgefragt:

Wieder die Auskunft, dass man bei einem befristeten Arbeitsvertrag von bis zu einem Jahr KEINE, ich wiederhole KEINE Erlaubnis braucht.

Auf meine Nachfrage, wie es denn kæme, dass man so viel davon høren wuerde, sagte die Frau vom Zoll mir, dass es die schon gæbe, aber eben nur bei mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren.

Traut ihr Frauen? :wink:

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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Kerstin i Norge » Di, 13. Sep 2005, 13:18

Die Frage muss "Traut Ihr Beamten" heissen..... :lol: und da kann ich Dir dann auch meine Antwort geben : NEIN.

lg

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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Grønn Demon » Di, 13. Sep 2005, 13:21

Und ich habe gerade noch einmal den Zoll angerufen, um zu fragen, wie das ist, wenn ich einen deutschen Arbeitsvertrag habe, aber in Norwegen arbeite.

Antwort:

Das ist auch ok, wenn im Vertrag drinsteht, dass ich aus Norwegen arbeiten werde und innerhalb eines Jahres wieder weg bin.
Eine Kopie vom Arbeitsvertrag muss dann im Auto liegen, falls man kontrolliert wird.

Wenn es mehr als ein Jahr, aber weniger als zwei ist, dann muss man eine Erlaubnis beantragen.


Das war jetzt die dritte Person vom Zoll, die mir die gleiche Auskunft gegeben hat.

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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Alsterix » Di, 13. Sep 2005, 15:22

Kerstin i Norge hat geschrieben:Die Frage muss "Traut Ihr Beamten" heissen..... :lol: und da kann ich Dir dann auch meine Antwort geben : NEIN.
Kerstin


:super:

Abmildernd würde ich sagen in Norwegen kann das klappen mit Auskünften von Beamten.
Sogar in Deutschland kann das gelegentlich was werden, dann aber meist TROTZ der Auskunft eines Beamten :mrgreen:


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