Alsterix hat geschrieben:So wie ich das Gesetz dazu bisher verstanden habe ist der entscheidende Zeitpunkt ab dem die Benutzung des "ausländischen" Autos eindeutig verboten ist der Tag an dem mensch im Folkeregister eingetragen ist, vorher besteht de jure doch gar kein legaler Aufenthaltsstatus in Norwegen (und eben auch keine Möglichkeit das Auto legal einzuführen und anzumelden !).
Zum einen bist du legal und physikalisch bereits ab dem ersten Tag in Norwegen, und wenn du einen Festvertrag hast, dann spielt es absolut keine Rolle, ob du im Folkeregister stehst bzw. eine P-Nummer hast oder nicht. 14 Tage, dann musst du das Auto verzollen. Ummelden musst du nicht, das ist denen auch sch***egal, aber verzollen musst du es! Das bedeutet: mit Tagesschild nach dem Zoll zu deiner Wohnung, und dann darfst du warten, bis du die P-Nummer hast. Dann kannst du das Auto ja ummelden. Die Einfuhr via Zoll ist ohne P-Nummer kein Problem.
Die schlechteste Variante ist also die "kommt Zeit, kommt Rat"-Version bei der versucht wird solange wie möglich mit dem deutschen Auto herumzugurken ohne in dieser Hinsicht überhaupt irgendwas mit dem Zoll zu unternehmen.
Genau das ist es doch, was vielerorts hier im Netz propagiert wird: man darf das Auto fahren, bis man die P-Nummer hat. Und man antwortet dem Polizisten, der einem in dieser Zeit kontrolliert brav, dass man seit 6 Monaten hier lebt, arbeitet und einen festen Vertrag hat.

Die Sachlage ist klar: hier wird Abzockerei betrieben. Warum? Weil es keine reelle Chance gibt, das Auto legal weiterzubenutzen, bevor man die P-Nummer hat. Der Zoll sagt ganz klar: verzollen innerhalb 14 Tagen, und das bedeutet hier eindeutig: mit Tagesschildern zur Wohnung, und dann kommt das grosse Warten. Nach Erhalt der P-Nummer dann versichern und zu statens vegvesen.
Das erste, was du beim Zoll gefragt wirst, ist: wann bist du nach Norwegen gekommen? Die Luege "letzte Woche" geht vielleicht durch, wenn sie dich nicht bereits am ersten bomring geblitzt haben oder die Polizei noch nicht im System hat, dass du vor 1/2 Jahr einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt hast.
Dann ist das Auto halt letzte Woche von D. erst geholt worden. Dann musst du Faehrkarten vorlegen, und genau dokumentieren, wann wie und wo du nach N. gekommen bist.
Neben den ohnehin bekannten besonders beliebten Schmuggelgütern wie Drogen, Alkohol, Waffen und ähnlichen klar erkennbar verbotenen Artikeln ist der norwegische Zoll nunmal am allermeisten hinter unverzollten Autos hinterher und das hat in Norwegen ja auch schon eine lange Tradition, d.h. der Zoll ist dem Neueinwanderer da um einige Erfahrungen voraus![]()
Es ist eine der groessten Diskriminierungen der modernen Zeit, die hier stattfindet. Man muss nur die Augen auf machen! Und meiner Meinung nach gehoeren Hinweise wie: "erst beim Zoll melden wenn P-Nummer" sofort von der Bildflaeche verbannt, denn es bringt jedem Hilfesuchenden und Unwissenden eine gehoerige Menge Aerger
