Hallo!
Ein Besucher meiner Homepage hat mir per Mail die unten angehängte Warnung zukommen lassen - hat jemand damit bereits Erfahrungen gesammelt? Wie ernst muss man das nehmen?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
"Ein guter Tipp zur Gestaltung noch:
In einem seriösen Internet-Forum ( Facharzt.de ) wurde letztens das Thema eingescannte Landkarten in privaten Homepages angesprochen, mit den damit verbundenen Gafahren. Natürlich ist es echt schön, wenn man den anderen seine Reiseroute bildlich verständlich machen kann, es kann aber auch teuer werden.
Offensichtlich grasen Rechtsanwälte im Auftrag von Kartenverlegern das Web ab um nach zusätzlichen Einnahmequellen zu suchen.
Unten zwei Diskussionsbeiträge aus dem angesprochenen Forum (rot und blau unterlegt)
etwas gefrustet gehe ich ins Wochenende, nachdem ich heute von der wohl schon häufiger aufgefallenen Kanzlei Frömming und Partner eine Abmahnung wg. Nutzung einer Karte erhalten habe.
Angesichts der extrem kurzen Frist (8Tage bis 10.5.) stehe ich etwas unter
Druck. Da ich etwas blauäugig in solchen Dingen bin wäre ich für Tipps und Erfahrungsberichte sehr dankbar.
Ein Streitwert von 15.000EUR; BraGoGeb von 515,62EUR und eine Nötigung zur Zwangslizenz, alternativ Nutzungsentschädigung in Höhe von 771,55EUR lassen mich unglaublich wütend werden.
Soll/muss man wirklich zähneknirschend zahlen?
Wie kann man erfahren ob die Firma wirklich Rechte an der Karte besitzt?
Wer legt Streitwerte fest? Danach richten sich ja die BraGo Gebühren - oder?
Hat die Tatsache der offensichtlichen Serienabmahnung (gleichlauteneder Text
wie in anderen Forumbeiträgen) irgendeine juristische Relevanz?
Um die Entfernung der Karte und die Zahlung einer Gebühr werden Sie wohl nicht umhin kommen. Der Streitwert von 15.000 EUR ist zwar meines Erachtens recht hoch, aber einige Gerichte erkennen dies durchaus an.
Juristisch ist die Sache eindeutig: Sie benutzen fremde Inhalte ohne
Genehmigung des Inhabers und haben damit dessen Rechte verletzt. Dagegen kann er vorgehen.
Wenn Sie nun einen Anwalt einschalten, haben sie kostentechnisch ein anderes Problem: Sie müssen Ihren Anwalt bezahlen. Auch wenn dieser den Streitwert drückt, zahlen Sie insgesamt vielleicht drauf. Ich persönlich würde jedoch wohl schon aus prinzipiellen Gründen versuchen, mich zu wehren.
Wie schon in den anderen Antworten angeklungen, können Sie evtl. die Kosten auf den Ersteller Ihrer Homepage abwälzen.
In jedem Fall sollten Sie die Inhalte Ihrer Homepage überprüfen (§ 6
Teledienstgesetz). "